Telefonieren auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt und welche Strafen drohen?

Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zu Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Dabei hören sie unterwegs gerne ihre Lieblingslieder - entweder über das Handy oder ein entsprechendes Gerät. Doch plötzlich spielt einem der Algorithmus die schnarchige Ballade auf die Kopfhörer, die man nun gar nicht hören möchte.

Jeder Autofahrer weiß, dass Handys am Steuer von Pkw strikt verboten sind - bei Verstößen folgen drastische Sanktionen. Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht für das Telefonieren auf dem Rad ein Bußgeld von 55 Euro vor. Dabei kann das Telefonieren oder Schreiben einer Textnachricht nicht nur die Konzentration beim Führen eines Kraftfahrzeugs beeinflussen, sondern gleichermaßen auch Fahrradfahrer ablenken.

Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?

Nein, auch auf dem Fahrrad darf das Handy während der Fahrt nicht per Hand bedient werden. Denn nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar. Tun Fahrer dies dennoch, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Ein Fahrer darf kein Handy oder Smartphone während der Fahrt benutzen. Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung. Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten.

Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei insbesondere auf Hupgeräusche oder das Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt.

Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Wer dennoch beim radeln plaudert, dem kann es teuer zu stehen kommen.

Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand auf dem Fahrrad Gespräche führt, kann sich nicht mehr komplett auf den laufenden Straßenverkehr und Fußgänger konzentrieren. Durch die Ablenkung am Handy erhöht man auf dem Rad die Unfallgefahr.

Handynutzung auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden. Die Halterung wird direkt am Lenker montiert.

Mit einer entsprechenden Halterung darf das Handy am Fahrrad zum Einsatz kommen. Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann.

Handy als Navigationssystem

Nicht zuletzt kann ein Mobiltelefon heutzutage auch als Navigationssystem zum Einsatz kommen. Montieren Sie das Handy am Fahrrad, können Sie dieses als Navigationssystem nutzen. Allerdings dürfen Sie dabei, ebenso wie Autofahrer beim Handy am Steuer, den Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden.

Beachten Sie dabei, dass Sie den Blick nicht zu lange von der Straße abwenden. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, anzuhalten. Wer nicht auf das Navi im Handy verzichten möchte, kann sich eine Handyhalterung am Fahrrad anbringen.

Bußgelder und Strafen bei Handyverstößen

Wer entgegen der gesetzlichen Vorschriften ein Mobiltelefon am Steuer nutzt, begeht laut deutschem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit. Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen.

So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro. Verursacht die Handy-Hantiererei einen Unfall, werden sogar 100 Euro fällig. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten.

Tabelle: Bußgelder für Handyverstöße auf dem Fahrrad

VerstoßBußgeld
Handy am Ohr55 Euro
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer75 Euro
Verursachen eines Unfalls100 Euro

Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet. Ist für den Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld vorgesehen, muss der Radler oftmals nur dieses zahlen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Polizeibeamten.

Musik hören auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Sie also auf dem Rad Musik hören. Wer auf dem Fahrrad Musik hört, darf dies entgegen der weitverbreiteten Meinung tun. Solange die Stimme am Telefon nicht die Konzentration auf den Verkehr beeinträchtigt. Doch das ist ein Irrtum.

Sie dürfen die Musik beim Radfahren also nur so laut stellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche - etwa eine Hupe oder ein Martinshorn - noch gut wahrnehmen können. Es gilt: Verkehrsgeräusche muss der Radfahrer noch wahrnehmen können. Andernfalls droht erneut ein Bußgeld - wenn auch nur bis zu zehn Euro.

Es kommt nur darauf an, wie man es macht. Ausschlaggebend ist die Lautstärke. Als Orientierung können sich Radfahrer merken, dass sie trotz Musik immer noch das Martinshorn eines Rettungswagens, aber auch noch eine Klingel eines anderen Radfahrers hören müssen. Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können.

Sollten Sie laute Musik beim Radfahren hören und dadurch zum Beispiel das Martinshorn nicht bemerken, kann dieser Verstoß ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen. In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Jeder hat das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen - auch wenn es um den Vorwurf Handynutzung beim Fahrradfahren handelt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids muss dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die zuständige Behörde wird die Sache ans Gericht weiterleiten und es kann zu einem Hauptverfahren kommen. Hier wird entschieden, ob der Einspruch gegen den Handyverstoß gerechtfertigt ist oder ob die Strafe bestehen bleibt.

Wer mit dem Gedanken spielt, Einspruch einzulegen, sollte sich vorab also über mögliche Konsequenzen im Klaren sein und abwägen, ob die Strafe im richtigen Verhältnis zum Aufwand eines Einspruchs und einer daraus folgenden Verhandlung steht.

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