Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten, das ist allgemein bekannt. Doch wie sieht es mit anderen Funktionen des Handys oder der Nutzung von Tablets und Navigationsgeräten aus? Und welche Strafen drohen bei Verstößen?
Handyverbot am Steuer: Was ist verboten?
Das Telefonverbot am Steuer gilt nicht nur für das Telefonieren mit dem Handy am Ohr. Sämtliche andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefonen dürfen Fahrer nicht verwenden. Also beispielsweise keine Textnachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder einfach nur auf dem Display nach der Uhrzeit schauen. Gleiches gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Damit sind in erster Linie Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder iPods gemeint. Auch ein fest eingebauter Touchscreen fällt unter das Handyverbot.
Auch die Touchscreen-Bedienung während der Fahrt ist verboten. Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur während der Fahrt benutzen, wenn Sie sie nicht in der Hand halten, sondern diese sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
Auch ganz normale Taschenrechner sind tabu, stellt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung klar. Im verhandelten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der 2018 mit dem Taschenrechner in der Hand am Steuer erwischt worden war. Er wollte die Provision für einen bevorstehenden Kundentermin berechnen.
Was gilt als "Benutzung" des Mobiltelefons?
Alle Tätigkeiten, wofür man sein Mobiltelefon in die Hand nehmen, also „aufnehmen oder halten“ muss, sind verboten. Dazu gehört es auch, wenn jemand sein Handy in die Hand nimmt, um es zum Laden anzuschließen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Oldenburg.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig sei wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display. Entsprechend urteilte das OLG Jena bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät. "Sowie sie das Handy anfassen, ist es vorbei", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Im Gesetz heißt es "in der Hand halten". Doch sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.
Wenn das Gerät die Funktion hat, dass man telefonieren kann, ist der Wortlaut des Gesetzes erfüllt. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein "Mobiltelefon" ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht. Laut OLG Bamberg darf auch der Fahrlehrer nicht telefonieren. Obwohl er auf dem Beifahrersitz sitzt, sei er doch der Fahrzeugführer. Ansonsten gilt laut Elsner: Sobald der Motor läuft, "Finger weg vom Handy". Denn auch, wenn das Auto steht, etwa an einer roten Ampel, riskiert man ein Bußgeld. Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen hält, verdient nach Ansicht des OLG Düsseldorf sogar ein höheres Bußgeld als bloß 40 Euro - im Urteil heißt es zur Begründung: "Der Seitenstreifen ist nur für den Fall einer Panne gedacht."
Ausnahmen vom Handyverbot
Im grünen Bereich ist dagegen, wer an einer roten Ampel flugs den Motor ausstellt, telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er den Wagen wieder startet. So entschied das OLG Hamm. Straffrei bleibt dem Gericht zufolge theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen. Genauso erging es einem Mann, der vor dem OLG Karlsruhe angab, er habe sich bloß mit seinem Akkurasierer die Barthaare gestutzt. Im Zweifelsfall glaube der Richter immer der Polizei, sagt Elsner.
Eine Ausnahme hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln gesehen: Wenn das Handy nicht benutzt, sondern nur an einen anderen Ablageort gelegt wird, darf es dem Beschluss zufolge auch in die Hand genommen werden. Verlegen einer Jacke auf den Rücksitz - auch das ist schließlich nicht verboten.
Strafe bei Handybenutzung am Steuer
Wer beim Auto- oder Motorradfahren dennoch telefoniert, riskiert seit der Gesetzesreform 2017 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 150 respektive 200 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Fahrradfahrer, die während der Fahrt telefonieren, zahlen 55 Euro.
Wer sein Handy während der Fahrt benutzt, wird zu einem Bußgeld von 60 Euro verurteilt. Seit dem Jahr 2001 ist dort festgeschrieben, dass ein Handy (oder Autotelefon) während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden darf. Im Oktober 2017 sind Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Demnach gilt das Handyverbot nun auch für andere elektronische Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops.
Nach Verkehrsrechtsexperte Janeczek regelt das Gesetz diese Frage ziemlich eindeutig: „Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden.“ Wer am Steuer eines Fahrzeugs sein Mobiltelefon in der Hand hält und mi dem Home-Button kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt damit das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
„Der Gesetzgeber hat nahezu jegliches Nutzen eines Mobiltelefons herausgesucht, um das Verbot explizit und für jeden verständlich zu machen und damit den häufigsten Grund für Ablenkung zu sanktionieren, ohne dass erst etwas passieren muss“, sagt Christian Janeczek. Damit greifen das Bußgeld und die Flensburger Folgen auch bei allen anderen Verstößen wie Nachrichten schreiben gegen diese Regelung.
Mobiltelefon in Halterung
Anders nur, wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht berührt zu werden braucht", erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München.
Das Mobiltelefon muss im Halter sitzen. Irrelevant ist, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt.
Nachrichten schreiben und lesen: So es keine Halterung gibt, dürfen weder Nachrichten geschrieben, noch eingehende Nachrichten während der Fahrt gelesen werden. Auch nicht an der Ampel, wenn der Motor noch läuft. Gibt es hingegen eine Halterung, können die SMS theoretisch gelesen und eigene auch verfasst werden.
Auch bei dieser Frage liegt es an der Halterung: Nehme ich das Handy in die Hand, drohen 60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
Folgen bei wiederholten Verstößen
"Bei wiederholten Verstößen kann es sogar passieren, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt wird und man zum Idiotentest muss", warnen Fachleute. So urteilte auch das OLG Jena. Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden. "Die Nutzung des Handys kann als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden", erklärt Elsner. Laut Maurer könnten dann Schäden nicht erstattet werden.
Empfehlungen zur Verkehrssicherheit
Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann auch Technik im Auto dabei helfen, Unfälle durch Smartphones zu vermeiden. „Schon jetzt ist es möglich mithilfe von Fahrassistenzsystemen Gefahrenlagen automatisch zu erkennen und mobile Endgeräte entsprechend zu sperren“, sagt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Diese Technik sei jedoch noch nicht weit verbreitet.
Der Arbeitsgemeinschaft zufolge ist mehr Akzeptanz des Handyverbots nötig. Denn während ein breiter Konsens darüber besteht, dass Alkohol am Steuer ein unverantwortliches Handeln darstellt, gilt das Handy in der Hand immer noch als Kavaliersdelikt. Bis die genannten technischen Maßnahmen in den Autos angekommen sind, gilt: Das Handy sollte man während der Fahrt nie in die Hand nehmen. Und auch das Tippen in der Halterung ist zwar rechtlich möglich, der drohende Aufmerksamkeitsverlust führt jedoch schnell zu Unfällen. Daher während der Fahrt am besten ganz auf Spielereien mit dem Handy verzichten - und wenn es doch sein muss: anhalten, Motor aus und los geht’s.
Kopfhörer beim Fahren
In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Kopfhörer sind aber grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an.
Hörst du wegen lauter Musik das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirenen von Polizei und Feuerwehr nicht mehr, gefährdest du die Verkehrssicherheit. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und du musst 10 Euro Strafe zahlen.
Du darfst beim Autofahren Kopfhörer tragen. Es gibt kein offizielles Verbot wie beim Handy am Steuer. Aber der Wissenschaftler Prof. Dr. Günther Rötter warnt: „Wenn die Musik genauso laut ist wie die Umwelt oder lauter, können Autofahrer Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen. Das hängt natürlich immer von der Verkehrssituation ab.“
Es ist auch erlaubt, beim Autofahren über eine Freisprecheinrichtung oder mit Kopfhörern zu telefonieren. Dabei gelten dieselben Regeln wie beim Musikhören. Du darfst dich durch das Gespräch nicht ablenken lassen und so Signale im Straßenverkehr überhören.
Bist du mit dem Auto in einen Unfall verwickelt und hast Kopfhörer getragen, bekommst du normalerweise eine Mitschuld. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung kann nur einen Teil des Schadens, der Dritten entstanden ist, bezahlen. Den Rest musst du in dem Fall selbst übernehmen.
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