Die Nutzung von Handys und Smartphones ist ein fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Doch was ist erlaubt, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist? Dürfen Sie Ihr Handy beim Fahrradfahren verwenden? Die Antwort ist komplex, da die Nutzung von einem Handy auf dem Fahrrad nicht uneingeschränkt zulässig ist und bei Verstößen Bußgelder drohen.
Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?
Nein, auch auf dem Fahrrad darf das Handy während der Fahrt nicht per Hand bedient werden. Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad telefoniert oder eine Nachricht schreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ablenkung ist in solchen Fällen einfach zu groß - der Radfahrer kann sich dabei nicht mehr ausreichend auf den Verkehr konzentrieren. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist auf dem E-Bike, wie auch auf normalen Fahrrädern, in Deutschland verboten. Dieses Verbot basiert auf § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung StVO, der ursprünglich für Kraftfahrzeuge konzipiert wurde, aber auch auf Fahrräder anwendbar ist.
Der Fahrrad-Bußgeldkatalog sieht für das Telefonieren auf dem Rad ein Bußgeld von 55 Euro vor. Dies ist gerade für diejenigen ärgerlich, die beruflich auf das Mobiltelefon angewiesen sind und deshalb immer erreichbar sein müssen. Jedoch birgt das Telefonieren auf dem Fahrrad ein erhöhtes Unfallrisiko. Es sorgt nicht nur für Ablenkung.
Was ist unter "Benutzung" zu verstehen?
Unter den Begriff „Benutzung“ von einem Handy auf dem Fahrrad fallen alle Situationen, in denen Fahrer Smartphones in der Hand halten. Nein, nicht nur das Telefonieren mit dem Handy in der Hand auch das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik ist nicht gestattet. Auch einen Routenplaner während der Fahrt einzustellen, ist nicht gestattet. Handys dürfen während der Fahrt grundsätzlich nicht benutzt werden.
Ausnahmen und Alternativen
Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Handy legal auf dem Fahrrad zu nutzen:
- Freisprechanlage: Eine Freisprechanlage im Auto ist erlaubt. Das Pendant dazu sind die Kopfhörer für den Fahrradfahrer. Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad kontrolliert wird, aber Kopfhörer im Ohr hat, um so zu telefonieren, muss in der Regel mit keinem Bußgeld rechnen.
- Handyhalterung: Eine weitere Alternative ist eine spezielle Handyhalterung für das Fahrrad. Die Halterung wird direkt am Lenker montiert. Verfügt das Handy über eine Halterung am Fahrrad, kann es auch für die Navigation genutzt werden.
- Sprachsteuerung: Das Handy kann auch mit einer Sprachsteuerung und Vorlesefunktion während der Fahrt genutzt werden.
Wichtig: Auch mit Freisprechanlage oder Handyhalterung sollten Sie sich nicht ablenken lassen und für die Navigation besser anhalten und vom Rad absteigen.
Darf ich beim Fahrradfahren Musik hören?
Ein weit verbreiteter Mythos lautet, beim Fahrradfahren sei Musikhören generell verboten. Das stimmt nicht. Musikhören ist beim Fahrradfahren nicht grundsätzlich untersagt. Grundsätzlich dürfen Sie also auf dem Rad Musik hören. Längst werden Smartphones auch zum Abspielen von Musik genutzt. Radfahrer hören auf längeren Strecken, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Nutzung des Fahrrads zur sportlichen Betätigung, mitunter gern Musik. Das ist nicht verboten. Lautsprecher oder Kopfhörer können benutzt werden.
Die Lautstärke ist entscheidend
Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Verkehr bzw. die Umgebung nicht mehr wahrgenommen wird. Zu laute Musik kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Sie dürfen die Musik beim Radfahren also nur so laut stellen, dass Sie die Umgebungsgeräusche - etwa eine Hupe oder ein Martinshorn - noch gut wahrnehmen können. Geht dies nicht mehr, gefährden Sie nicht nur sich selbst sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Achten Sie also auf die Lautstärke des Smartphones, wenn Sie Musik hören auf dem Fahrrad.
Das Hören von Musik auf dem Fahrrad ist erlaubt, doch gelten Einschränkungen, da Radfahrer teilweise auf die Geräuschkulisse im Straßenverkehr angewiesen sind. Solche Geräusche werden nicht oder erst zu spät wahrgenommen, wenn die Musik zu laut ist. Die Musik darf nur so laut eingestellt werden, dass Geräusche aus dem Straßenverkehr noch gut wahrnehmbar sind.
Achtung: Wer aufgrund von Musik seine Umgebung nicht wahrnimmt, muss 15 Euro Bußgeld zahlen. Wer beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird, muss - wie beim Telefonieren - mit 55 Euro Strafe rechnen.
Tipps für sicheres Musikhören
- Verzichten Sie auf geräuschunterdrückende Kopfhörer (Noise-Cancelling).
- Nutzen Sie Kopfhörer, die den Gehörgang nicht vollständig verschließen (z.B. Bone-Conduction-Kopfhörer).
- Achten Sie auf eine moderate Lautstärke.
Bußgelder - Handy auf dem Fahrrad
Nutzen Sie auf dem Fahrrad ein Handy oder Smartphone, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Zwar birgt ein unaufmerksamer Radfahrer nicht dasselbe Gefahrenpotenzial wie ein Pkw-Fahrer mit Handy am Ohr - dennoch kann er den Verkehr empfindlich stören.
Bußgeldtabelle: Handy auf dem Fahrrad
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Handy am Ohr | 55 Euro |
| Handy am Ohr mit Gefährdung | 75 Euro |
| Handy am Ohr mit Unfallfolge | 100 Euro |
| Musik zu laut, Umgebung nicht wahrnehmbar | 15 Euro |
Wichtig: In jedem Fall wird die Benutzung des Handys während der Fahrt auf dem Fahrrad nur mit einem Bußgeld geahndet. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot mit dem PKW drohen nicht.
FAQ: Handy beim Fahrradfahren
- Darf ich beim Fahrradfahren ein Handy bedienen?
Nein, elektronische Geräte und Handys sind am Steuer bzw. Lenker üblicherweise untersagt.
- Wie teuer ist ein Handyverstoß auf dem Fahrrad?
Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro vor.
- Drohen auch für das Musikhören beim Fahrradfahren Sanktionen?
Können Radfahrer ihre Umgebung nicht mehr wahrnehmen, kann dies Sanktionen nach sich ziehen.
Tateinheit: Was passiert bei mehreren Verstößen?
Gerade in den Situationen, in denen Fahrer mit dem Handy auf dem Fahrrad unterwegs sind, passieren kleine Unachtsamkeiten. So merken Fahrer beispielsweise nicht, dass sie bei Rot über eine Ampel fahren. Eine Tateinheit besteht immer dann, wenn mehrere Delikte „zur selben Zeit am selben Ort von der selben Person begangen werden“ (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog Kraftfahrtbundesamt). Liegt eine Tateinheit vor, beispielsweise ein Handy auf dem Fahrrad am Ohr und das Überfahren einer roten Ampel, so wird nur der höchste Regelsatz angewendet. Das bedeutet, dass die Tat mit den schwerwiegenderen Folgen geahndet wird. Ein Beispiel hierfür: Ein Fahrradfahrer telefoniert während der Fahrt und überfährt eine rote Ampel. Das erste Delikt kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro, das zweite beim einfachsten Verstoß 60 Euro und einen Punkt. Da dieser Regelsatz höher ist, als das Telefonieren während des Fahrens, muss der Radler 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt.
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