Ist Telefonieren beim Radfahren in Deutschland erlaubt?

Auf dem Fahrrad zu telefonieren kann praktisch sein. Aber ist es auch erlaubt? Und wie steht es dabei um die Sicherheit während der Fahrt?

Viele Radfahrer nutzen das Rad auf dem täglichen Weg zu Arbeit oder zur sportlichen Betätigung. Durchdringt, stehen viele Radfahrer vor einem Dilemma: Darf ich während der Fahrt telefonieren oder Musik hören? Was ist davon ist in Deutschland eigentlich GENAU erlaubt? Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Handynutzung auf dem Rad.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

Für Radfahrer gelten im Hinblick auf das Handy ähnliche Regeln wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist auf dem E-Bike, wie auch auf normalen Fahrrädern, in Deutschland verboten.

Dieses Verbot basiert auf § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO), der ursprünglich für Kraftfahrzeuge konzipiert wurde, aber auch auf Fahrräder anwendbar ist. Denn nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wörtlich steht in der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."

§ 23 Abs. 1a StVO besagt:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und nur (1) eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder (2) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."

Bedeutet in normalem Deutsch: Das kurze Ablesen der Navigations-App in der Handyhalterung ist beim Fahren erlaubt. Das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Lesen von Nachrichten in die Hand zu nehmen, ist während der Fahrt hingegen verboten. Wir schauen uns die einzelnen Bereiche einmal genauer an.

Auch das Tippen einer SMS ist verboten und wird geahndet. Grundsätzlich gilt: Beide Hände müssen für den Lenker frei sein.

Bußgelder und Strafen

Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad sitzt und fährt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf dem Fahrrad erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro.

Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt kostet mindestens 55 Euro Bußgeld. Ignorierst du diesen Passus der StVO und wirst mit dem Handy am Ohr erwischt, zahlst du mindestens 55 Euro Bußgeld. Dieser Betrag gilt allerdings nur, solange keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat.

Der Betrag steigt im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro. Wenn du auf dem Fahrrad das Handy bedienst und dadurch eine Gefährdung entsteht (z.B. Fußgänger oder Autos dadurch übersehen werden), erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Verursacht die Handy-Hantiererei einen Unfall, werden sogar 100 Euro fällig.

Einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg müssen Radfahrer in der Regel nicht befürchten. Punkte in Flensburg drohen aber in keinem Fall.

Im rein rechtlichen Sinne hat das Telefonieren auf dem Fahrrad keine Strafe zur Folge. Denn es handelt sich nicht um eine Straftat.

Bußgelder im Überblick:

  • Telefonieren mit dem Handy am Ohr: 55 Euro
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 75 Euro
  • Verursachen eines Unfalls: 100 Euro

Ausnahmen und erlaubte Nutzung

Radfahrer dürfen ihr Smartphone nur benutzen, wenn sie das Gerät in einer entsprechenden Halterung anbringen und für dessen Bedienung nur kurz den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden. Für Fahrräder gibt es entsprechende Halterungen, an denen das Handy befestigt werden kann. Ihre Hände bleiben so frei. Bedenken Sie jedoch, dass Sie durch das Telefonieren trotz Handyhalterung abgelenkt werden könnten.

Auch diesbezüglich gelten ähnliche Vorgaben wie beim Handy am Steuer eines Autos.

Zur Navigation auf dem Rad nutzen viele das Handy - das ist grundsätzlich auch erlaubt.

Tateinheit und Tatmehrheit

Doch was ist mit den doppelten Verstößen? In diesem speziellen Fall spricht der deutsche Gesetzgeber von einer Tateinheit und einer Tatmehrheit. Eine Tateinheit ist immer dann gegeben, wenn mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen wurden.

Eine Tateinheit besteht immer dann, wenn mehrere Delikte „zur selben Zeit am selben Ort von der selben Person begangen werden“ (Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog Kraftfahrtbundesamt). Im Falle einer Tateinheit, also etwa das Telefonieren und ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, wird in der Regel die Ordnungswidrigkeit mit dem höchsten Regelsatz geahndet.

Liegt eine Tateinheit vor, beispielsweise ein Handy auf dem Fahrrad am Ohr und das Überfahren einer roten Ampel, so wird nur der höchste Regelsatz angewendet.

Das bedeutet, dass die Tat mit den schwerwiegenderen Folgen geahndet wird. Ein Beispiel hierfür: Ein Fahrradfahrer telefoniert während der Fahrt und überfährt eine rote Ampel. Das erste Delikt kostet laut Bußgeldkatalog 55 Euro, das zweite beim einfachsten Verstoß 60 Euro und einen Punkt. Da dieser Regelsatz höher ist, als das Telefonieren während des Fahrens, muss der Radler 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt.

Alternativen zum Telefonieren mit dem Handy

Eine Alternative zum Telefonieren mit dem Handy auf dem Fahrrad ist ein Bluetooth-Headset oder Kopfhörer. Viele Hersteller produzieren eine Halterung für das Smartphone, die der Fahrer auch zum Navigieren mit seinem Telefon nutzen kann.

Möchten Sie das Handy auf dem Fahrrad legal nutzen und auch damit telefonieren? Es existieren einige Hilfsgeräte, die das ermöglichen:

  • Ein Bluetooth-Headset oder auch -Kopfhörer: Damit können Sie beim Radfahren telefonieren, ohne das Telefon ans Ohr zu halten.
  • Eine Smartphone-Halterung: Wird das Smartphone vor der Fahrt eingestellt, kann es damit als Navigationssystem verwendet werden. Wer die Kartenfunktion oft nutzt, sollte die Anschaffung einer solchen Halterung in Erwägung ziehen.

Musikhören auf dem Fahrrad

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Deutsche auf dem Fahrrad keine Musik hören dürfen. Das stimmt nicht. Ein weit verbreiteter Mythos lautet, beim Fahrradfahren sei Musikhören generell verboten. Rein rechtlich dürfen Radfahrer Musik hören, solange sie den Verkehr um sich herum noch wahrnehmen können.

Grundsätzlich ist das Telefonieren oder auch Musik hören auf dem Fahrrad mit Kopfhörern, Ohrstöpseln oder via Headset erlaubt. Es gibt jedoch eine Bedingung.

In diesem Fall kostet das Musik-Hören beim Radfahren 15 Euro. Sollten Sie laute Musik beim Radfahren hören und dadurch zum Beispiel das Martinshorn nicht bemerken, kann dieser Verstoß ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen.

Wer aufgrund von Musik seine Umgebung nicht wahrnimmt, muss 15 Euro Bußgeld zahlen. Wer sich jedoch darüber hinwegsetzt und die Musik trotzdem zu laut aufdreht, muss, sofern er erwischt wird, ein Bußgeld von15 Euro zahlen.

Autofahrer zahlen 10 Euro für zu laute Musik im Pkw. Immerhin merkt der Fahrer nicht mehr, wenn zum Beispiel ein Krankenwagen in seiner Nähe ist und Platz benötigt.

Regeln für das Musikhören auf dem Rad:

  • Mit Kopfhörern/Headset beim Fahrradfahren Musik hören: Das ist erlaubt, solange die Verkehrswahrnehmung nicht eingeschränkt wird.
  • Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Verkehr bzw. die Umgebung nicht mehr wahrgenommen wird.
  • Beim Fahren Musikstücke auf dem Abspielgerät auswählen: Das ist beim Fahren verboten. Dafür muss angehalten werden.

Gefahren und Risiken

Auf dem Fahrrad ist das Handy tabu. Es sorgt nicht nur für unnötige Ablenkung während der Fahrt. Zusätzlich haben Radfahrer nur eine Hand am Lenker, was besonders in Gefahrensituationen brenzlig werden kann.

Diese Vergehen können gefährlich werden. Gerade in der Großstadt oder im Feierabendverkehr ist zum Fahren die volle Konzentration notwendig.

Immerhin ist das Gehör für Radfahrer insofern wichtig, dass es als „Spiegel“ wie bei Kfz dient. Die Ablenkung ist in solchen Fällen einfach zu groß - der Radfahrer kann sich dabei nicht mehr ausreichend auf den Verkehr konzentrieren.

Empfehlungen und Tipps

Experten und Verkehrssicherheitsorganisationen raten zur Vorsicht, besonders im hektischen Stadtverkehr. Experten raten jedoch vom Musik-Hören auf dem Fahrrad ab, da es die Wahrnehmung zu sehr einschränkt.

Viele modernen Kopfhörer wie etwa die Airpods von Apple sind mit einer sogenannten Noise-Cancelling-Funktion ausgestattet. Im Straßenverkehr solltest du diese Funktion vor jeder Fahrt deaktivieren.

Hast du dagegen freie Bahn und kannst dich neben dem Radfahren noch gut auf ein Telefonat konzentrieren, dann passe die Lautstärke deiner Kopfhörer so an, dass du dennoch alle wichtigen Geräusche mitkriegst.

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