E-Scooter gehören inzwischen fest zum Stadtbild Berlins. Gerade an sonnigen Tagen klingt es verlockend, mit dem elektrischen Flitzer durch den Park zu cruisen - entspannt an Wiesen und Weihern vorbei. Doch ist das überhaupt erlaubt?
In vielen Parks sind Fußgänger unterwegs, und es gibt teils verwirrende Regeln. Hier erfährst du, ob und wo du mit dem E-Scooter im Park fahren darfst, welche Gesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten, wo es Verbote gibt und was passiert, wenn man sich nicht daran hält.
Allgemeine Regeln für E-Scooter in Berlin
Grundsätzlich gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder. In Deutschland sind E-Scooter - offiziell Elektrokleinstfahrzeuge genannt - auf Radwegen, Radfahrstreifen und Straßen erlaubt, aber nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Parks und Grünanlagen zählen meist als Fußgängerbereiche, weshalb das Fahren dort grundsätzlich untersagt ist.
Berlin ist besonders strikt: In Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Das Fahren mit E-Scootern ist in den Berliner Parks nicht erlaubt.
Ausnahme: Tempelhofer Feld
Zumindest ein Berliner Park stellt jedoch eine Ausnahme dar: Auf dem Tempelhofer Feld ist E-Roller-Fahren erlaubt. Hintergrund ist, dass auf dem Feld ja auch Fahrradfahren erlaubt sei, wie Grün Berlin auf rbb|24-Anfrage mitteilte. Das Tempelhofer Feld sei "keine gewidmete öffentliche Grünanlage" und unterliegt deshalb nicht den gleichen Regeln wie andere öffentliche Berliner Parks.
Verhaltensregeln auf dem Tempelhofer Feld
Egal ob Radfahren, Skaten, Segway, Windsport, Tretmobil, Pedal, GoKart, Basketball, Tischtennis, Fußball oder Boule - das Tempelhofer Feld bietet Freiraum und zahlreiche Angebote für Sportbegeisterte. Beim Ausführen aller Sportarten ist die allgemeine Rücksichtnahme auf andere besonders wichtig. Die Benutzungsordnung des Tempelhofer Feldes sieht vor, dass Fußgänger*innen und Aktivitäten mit langsamer Fortbewegung grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Insbesondere Sportler*innen schneller Bewegungssportarten.
Einige wichtige Regeln, die auf dem Tempelhofer Feld gelten:
- Rücksicht nehmen: Aufeinander Rücksicht nehmen.
- Fahrradfahrer: Manche Hauptwege dürfen Fahrradfahrer*innen mitbenutzen.
- Motorisierte Fahrzeuge: Motorisierte Fahrzeuge sind nicht erlaubt.
- Abfall vermeiden: Abfall vermeiden bzw. ordnungsgemäß entsorgen.
- Hundehalter: Hundehalter*innen sind für ihre Tiere verantwortlich. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- Lärm vermeiden: Lärm, der andere unzumutbar stört, ist verboten.
- Grillen: Grillen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt.
- Füttern verboten: Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an.
- Uferpflanzen schützen: Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort.
Seien Sie ein Vorbild für andere!
Parkverbotszonen für E-Scooter in Berlin
Lange waren falsch abgestellte E-Scooter in Berlins Zentrum ein Ärgernis. Doch in weiten Teilen der historischen Mitte gehört dieses Problem dank einer Parkverbotszone für Sharingfahrzeuge so groß wie das Tempelhofer Feld der Vergangenheit an. Zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor, Potsdamer Platz und Checkpoint Charlie können die Roller mittlerweile nur noch auf gekennzeichneten Abstellflächen geparkt werden.
Am Montag zogen der Bezirk Mitte und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein entsprechend positives Zwischenfazit ihres gemeinsamen Projekts. Insgesamt sind demnach in den vergangenen zehn Monaten mehr als hundert neue Abstellflächen eingerichtet worden. 70 davon in Form von Jelbi-Stationen der BVG, weitere 30 als gesondert gekennzeichnete Parkplätze durch den Bezirk.
„Das Thema E-Scooter, die auf Gehwegen liegen, ärgert die Bevölkerung mit am stärksten“, sagte Neumann. Insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Seheinschränkung seien die im Weg stehenden Fahrzeuge jedoch auch gefährlich.
Die bisherige Parkverbotszone ist daher auch nur ein Zwischenstand. „Wir werden mit Jelbi in der Innenstadt und den Außenbezirken weitermachen“, sagte Michael Bartnik, stellvertretender Abteilungsleiter bei der BVG für Jelbi, der das Projekt in Mitte koordiniert hat.
In diesem Jahr soll die Zahl von derzeit insgesamt 216 Stationen insbesondere in Steglitz, Spandau und auf der südlichen Seite des Tempelhofer Felds weiterwachsen. Aber auch in Mitte wird es bald neue Stationen geben.
Regulierungsmaßnahmen des Senats zeigen erste Effekte
Die Zahl der Fahrzeuge im Zentrum sinkt, neue Abstellzonen sollen für Ordnung sorgen.
Der Berliner Senat reagiert mit Regulierung: Seit Anfang 2024 ist die Zahl der E-Scooter im innerstädtischen Bereich auf 19.000 begrenzt. Gleichzeitig wurde eine Sondernutzungsgebühr eingeführt - drei Euro monatlich pro Fahrzeug innerhalb des S-Bahnrings.
Ziel ist es, den stark beanspruchten Stadtraum zu entlasten und gefährliche Parksituationen zu vermeiden. Denn falsch abgestellte E-Scooter bleiben ein Problem, auf Gehwegen, Einfahrten oder sogar in Grünanlagen. Besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar.
Ein zentrales Instrument der Steuerung sind verpflichtende Abstellzonen. Bis Ende März 2025 wurden berlinweit 492 solcher Flächen eingerichtet, davon 319 im innerstädtischen Bereich. Innerhalb eines Radius von 100 Metern um diese Stationen ist das Abstellen von E-Scootern verboten.
Nutzung von E-Scootern in Berlin
Obwohl E-Scooter das Potenzial haben, den öffentlichen Nahverkehr zu ergänzen und den Autoverkehr zu entlasten, sorgen sie immer wieder für Probleme. Falsch abgestellte Roller blockieren Gehwege, gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger und werfen Fragen zur Regulierung auf.
Derzeit sind in Berlin knapp 47.000 E-Scooter auf den Straßen unterwegs. Doch eine neue Analyse der Senatsverkehrsverwaltung zeigt: Die Geräte stehen die meiste Zeit still. Im ersten Quartal 2025 war ein E-Scooter durchschnittlich nur etwa elf Minuten am Tag in Betrieb. Auch in den Sommermonaten lag die Nutzungsdauer mit 17,4 Minuten kaum höher. Demnach wird jeder Roller im Schnitt nur zweimal täglich ausgeliehen, wie der Tagesspiegel berichtet.
Bußgelder und Konsequenzen
Wird man mit dem E-Scooter in einer verbotenen Zone erwischt, drohen Verwarnungen und Bußgelder - je nach Land und Situation unterschiedlich hoch. In Deutschland liegen die Verwarngelder häufig bei rund 50 €, in München können es bis zu 60 € sein.
Wo darf man fahren?
Es gibt jedoch auch Orte, an denen das Fahren mit E-Scootern erlaubt ist:
- Radwege und Uferpromenaden: Entlang von Flüssen oder quer durch die Stadt bieten breite Radwege reichlich Platz.
- Verkehrsberuhigte Zonen: In Begegnungszonen und Wohnstraßen ist langsames Scootern erlaubt.
- Freiräume wie das Tempelhofer Feld: Riesige offene Flächen laden zum Ausprobieren ein.
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