Unfallstatistik, Ursachen und Prävention von Fahrradunfällen in Deutschland

Fahrräder und Pedelecs werden besonders in den Städten zunehmend auch beruflich gern genutzt. Das macht sich allerdings auch in der Unfallstatistik bemerkbar.

Aktuelle Unfallstatistik

Die BG Verkehr erfasste stichprobenartig im Zeitraum zwischen Juli 2022 und Juni 2023 meldepflichtige Arbeitsunfälle und Dienstwegeunfälle ihrer Versicherten, die sich im Straßenverkehr ereigneten. Meldepflichtig ist ein solcher Unfall dann, wenn Versicherte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind oder an den Unfallfolgen versterben. Bei der Erhebung wurden entsprechend der Stichprobenerhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nur Unfälle von versicherten Personen aufgenommen, deren Tag der Geburt der 10., 11. oder 12. war. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 685 Versicherungsfälle aufgenommen. In der Hochrechnung entsprechen diese 7.650 Unfällen.

Die BG Verkehr als zuständige Berufsgenossenschaft für die Verkehrswirtschaft hatte für den Zeitraum eines Jahres meldepflichtige Arbeits- und Dienstwegeunfälle ihrer Versicherten im Straßenverkehr stichprobenartig ausgewertet. Hochgerechnet ereigneten sich 7.650 dieser Unfälle. Davon sind 6.388 als leichte Unfälle ohne stationären Krankenhausaufenthalt einzustufen.

Pkw hatten mit 31 Prozent den größten Anteil am Unfallgeschehen. Auf Platz zwei folgen Fahrräder und Pedelecs, die zusammen auf 23 Prozent der Unfälle kamen. Lkw über 7,5 t waren an 22 Prozent der Unfälle beteiligt, gefolgt von Kleintransportern bis 3,5 t (11 Prozent) und Bussen (6 Prozent). Fahrräder werden in den Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr unter anderem in der Postzustellung und bei den Kurierdiensten eingesetzt. In den letzten Jahren ist die Lebensmittelauslieferung neu dazugekommen.

Im Jahr 2021 waren es 17.285 gemeldete Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, verglichen mit 2014 von nur 2.245. Bei nicht-motorisierten Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im gleichen Zeitraum von 76.643 auf 67.931 gesunken.

Aus jahreszeitlichem Blickwinkel gilt festzustellen, dass die Fahrrad-Saison länger geworden ist und sich weniger ausgeprägt nur in den Sommermonaten abspielt. An Wochentagen gibt es mehr Radunfälle als am Wochenende. Pedelec-Unfälle enden häufiger tödlich als bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor (je 1.000 Unfälle 7,6 Tote vs. 4,1 Tote).

Besonders gefährdet sind ältere Personen auf Pedelecs. In Bayern war 2024 der Anteil der getöteten Radfahrer im Straßenverkehr bei älteren Personen signifikant höher als in anderen Altersgruppen. In konkreten Zahlen waren 67 der 94 Getöteten über 65 Jahre alt. Gleichzeitig waren mit 42 Personen fast die Hälfte auf Pedelecs unterwegs.

Unfallursachen

Es gibt eine ganze Reihe möglicher Ursachen für einen Unfall mit einem Radfahrenden. Das Spektrum reicht von mangelnder Erfahrung, geringer Achtsamkeit über falsche Einschätzung einer risikoreichen Situation bis hin zu Übermut. Die Unfallverursachenden können dabei alle Verkehrsbeteiligte sein. Klassische Beispiele sind, dass Radfahrende die Vorfahrt missachten, Radwege in falscher Richtung nutzen oder bei Rot fahren. Autofahrende hingegen sind nicht aufmerksam beim Abbiegen und übersehen Radler. Typisch ist ebenfalls das plötzliche Öffnen von Autotüren.

Laut Statistischem Bundesamt sind falsche Straßenbenutzung, nicht angepasste Geschwindigkeit und Fehler beim Abbiegen die häufigsten Fehlverhalten der Radfahrer*innen bei Radunfällen mit Personenschaden (2020).

Die häufigsten Unfallursachen laut BG Verkehr:

  1. Geschwindigkeit (2.695 Fälle)
  2. Abstand (1.664)
  3. Übersehen von Verkehrsteilnehmenden (1.459)
  4. Fahrfehler Straßenbenutzung wie z. B. Gegenverkehr (1.066)
  5. Fahrfehler Vorfahrt, Vorrang (1.001)
  6. Unachtsamkeit, Ablenkung (981)

„Was uns bei Fahrrädern und Pedelecs auffällt, ist der hohe Anteil an Alleinunfällen“, sagt Martin Küppers, Leiter Regelwerk und Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr. Als Alleinunfälle definiert sind Verkehrsunfälle, bei denen es keinen Unfallgegner gibt. Beispiele sind Stürze oder das Abkommen von der Fahrbahn. Über alle Branchen hinweg beträgt der Anteil der Alleinunfälle 34 Prozent. In den Branchen, in denen Fahrräder und Pedelecs eingesetzt werden, liegt er deutlich höher. Beispiel: Bei den 643 Unfällen in der Lebensmittelauslieferung waren in 583 Fällen Fahrräder oder Pedelecs involviert. Unbestritten ist, dass Beschäftigte auf zwei Rädern oft Opfer von schwierigen Wetterbedingungen oder Straßenverhältnissen werden. Aber wie bei anderen Verkehrsmitteln auch ist die Hauptunfallursache meistens dem persönlichen Bereich zuzuordnen.

Die Experten sind sich einig, dass die Verantwortung des Fahrradfahrers für seine eigene Gesundheit zukünftig noch deutlicher im Zentrum konkreter Präventionsmaßnahmen stehen muss.

Präventionsmaßnahmen

Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihren Beschäftigten für ihre dienstlichen Fahrten ein verkehrssicheres Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung steht. Gleichzeitig haben sie die Pflicht, ihre Beschäftigten in dem Umgang regelmäßig zu unterweisen. Das ist nur auf den ersten Blick trivial. 42 Prozent der verunfallten Beschäftigten kamen aus der Altersgruppe zwischen 45 und 64 Jahren. 66 Prozent der Unfälle fanden innerorts statt. Davon waren 10 Prozent schwere Unfälle. Auf den Autobahnen fanden 18 Prozent der Unfälle statt, davon hatten jedoch 30 Prozent schwere Folgen.

„Um unsere Versicherten für die Gefahren auf dem Fahrrad und dem Pedelec zu sensibilisieren, werden wir uns in diesem Jahr aktiv an der Schwerpunktaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) beteiligen, die unter dem Motto ‚Sichere Radfahrmobilität auf Arbeits- und Dienstwegen‘ steht“, kündigt Dr. Nadia Schilling, Leiterin der Fachgruppe Verkehrssicherheit bei der BG Verkehr, an. Geplant ist unter anderem eine Aktion zum bundesweiten Tag der Verkehrssicherheit am 21. Über ihre Aufsichtspersonen berät die BG Verkehr auch die Unternehmen.

Zukünftige Präventionsarbeit, so die einhellige Ansicht der Expertengruppe, muss sich auf drei Säulen stützen. Dazu gehört das eigenverantwortliche Tragen eines Fahrradhelms, und zwar in jedem Alter und bei jeder Fahrt. Ein nach den strengen Prüfkriterien zertifizierter Fahrradhelm ist die einzige „Knautschzone“ des Radfahrers. So wird das Risiko einer schweren Schädelhirnverletzung um mindestens 50 Prozent reduziert. Zweitens muss über die trügerische Sicherheit beim Radfahren unter Alkoholkonsum aufgeklärt werden. Richtig ist es, das Auto nach Alkoholkonsum stehen zu lassen. Falsch ist es, dann mit dem Rad zu fahren! Die eigenen Studienergebnisse sprechen eine klare Sprache: das höchste Risiko für tödliche Fahrradunfälle tragen alkoholisierte Radfahrer, ganz gleich ob sie stürzen oder mit einem motorisierten Fahrzeug kollidieren. Als dritte Säule der Prävention gilt eine noch weiter gehende Verbesserung der technischen Sicherheitsstandards. Dabei kommt der Sichtbarkeit von Fahrzeug und Fahrer eine zentrale Bedeutung zu. „Wer ohne Licht fährt, der fährt auch ohne Verstand“ stellt Professor Johannes Sturm unmissverständlich klar und ergänzt: „Ob jung oder alt, wir empfehlen jedem Radfahrer auch beim Stehen und Schieben des Rades für gute Sichtbarkeit zu sorgen, am Besten durch Reflektoren, helle Kleidung und Standlicht“.

Der ADFC appelliert deshalb an ältere Personen sich der positiven Auswirkungen, aber auch der Gefahren des Radfahrens bewusst zu sein. Wer zum Beispiel nach längerer Fahrpause wieder auf ein Pedelec steigt, dem solle unbedingt ein Fahrsicherheitstraining ans Herz gelegt werden.

Chefarzt Löw liegt gute Prävention besonders am Herzen. Im Straßenverkehr ist ein Helm unentbehrlich, „er ist der wichtigste Schutz vor Kopfverletzungen. Chefarzt-Kollege Rolf ergänzt das: „Der klassische Fahrradsturz führt jedoch nach wie vor zu typischen Verletzungen wie Schlüsselbein- oder Handgelenksbrüchen. Protektoren in diesen Bereichen werden im Breitensport selten getragen. Sie verhindern keine Knochenbrüche - dafür sind sie nicht stabil genug -, können aber offene Verletzungen verhindern.

BG Verkehr

Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert.

Wegeunfälle

Wie bei einem Arbeitsunfall während der Arbeitszeit, greift auch bei einem Wegeunfall der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und es muss daher der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Ein Wegeunfall liegt vor, wenn dem Mitarbeitendem auf dem Weg von oder zu seiner Arbeitsstätte ein Unfall passiert. Es besteht zudem in bestimmten Fällen auch Versicherungsschutz für Arbeitnehmende, wenn ein Umweg genommen wird (z. B. Kind zur Kita bringen, Fahrtengemeinschaft, Stau).

Laut Daten der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich 128.029 meldepflichtige Wegeunfälle in den Jahren 2016 bis 2020 mit dem Rad, was immerhin knapp ¼ aller Wegeunfälle (PKW, Öffentliche Verkehrsmittel, Motorrad, elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge, Rad, zu Fuß) entspricht.

Radfahrende sind im Straßenverkehr relativ „ungeschützt“ unterwegs, wodurch es häufiger zu schweren Radunfällen kommen kann. Die Folgen für den/die unfallbeteiligte/n Mitarbeiter/in reichen von körperlichen Schädigungen über psychische Belastungen bis hin zu finanziellen Einbußen bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit.

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