Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs
Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung der DEVK absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben.
Pedelec (Pedal Electric Cycle)
Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs. Eine Pedelec-Versicherung für Pedelecs bis 25 km/h können Sie bei der DEVK über eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Mit der Fahrraderweiterung unserer Hausratversicherung können Sie Ihr Pedelec auch vor Diebstahl schützen.
S-Pedelec
S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht. In der Regel reicht hier ein Fahrradhelm. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen aber, einen Motorradhelm zu tragen. Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen. Ihre DEVK-Beraterin oder Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen bei Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis gerne weiter.
E-Bike
E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Eine gesonderte Versicherung ist nur für E-Bikes ab 25 km/h Spitzengeschwindigkeit nötig. Für schnellere E-Bikes ist in der Regel auch ein Führerschein erforderlich. Ein Versicherungskennzeichen ist der Nachweis über den Abschluss einer gültigen Versicherung. Du kennst sicher diese zweizeiligen Schilder, die aus drei Buchstaben und drei Zahlen bestehen.
Das Kennzeichen wird jedes Jahr ab dem 01. März in einer anderen Farbe durch die Versicherung vergeben (schwarze, blau und grüne Schrift auf weißem Hintergrund im jährlichen Wechsel). Damit ein Kennzeichen nicht einfach im vierten Jahr wieder genutzt werden kann, ist die Jahreszahl zusätzlich am unteren Rand angegeben. Als Halterin oder Halter eines E-Bikes müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer E-Bike-Versicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahrs bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.
Für Elektrokleinstfahrzeuge - Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h - gibt es seit dem 15. Juni 2019 spezielle Aufkleber, die dauerhaft am Fahrzeug verklebt werden.
Die E-Bike-Haftpflichtversicherung
Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung. Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.
Beispiele:
- Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen.
- Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde.
Wo kann man eine E-Bike-Versicherung abschließen?
Eine Versicherung für Ihr E-Bike können Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen. Eine EBike Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen und Bedingungen. Die Versicherung von ENRA deckt Diebstahl, Akku- und Elektroschäden ab. Das EBike darf bei Vertragsabschluss nicht älter als sechs Monate sein und darf einen Kaufpreis von 10.000 Euro nicht überschreiten. Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. ENRA bietet eine Art Vollkaskoversicherung an, um sicherzustellen, dass man lange Freude an seinem EBike hat. Es empfiehlt sich daher, nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Wenn man eine Versicherung für ein S-Pedelec bis zu einem Wert von 4.000 Euro abschließen möchte, ist die DEVK eine geeignete Anlaufstelle. Hier wird auch eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro angeboten. Alternativ kann man das S-Pedelec auch bei ENRA versichern. Hier besteht der Vorteil, dass man bis zu einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro versichert werden kann. Zudem wird bei diesem Anbieter der Neuwert des EBikes ersetzt und nicht der Zeitwert. Es gibt auch keinen Selbstbehalt im Schadensfall. Lediglich die Haftpflichtversicherung muss extra abgeschlossen werden, um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten.
Bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern können Sie Ihr E-Bike über unsere Moped-Versicherung absichern. Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Bikes, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Verkehrsregeln und Sicherheit
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig. Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.
Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.
Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.
Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann.
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