Motorrad fahren bedeutet Freiheit. Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.
Grundsätzlich ist das Erlernen des Motorradfahrens in jungen Jahren einfacher, da sich der Gleichgewichtssinn und die Feinmotorik noch besser trainieren lassen. Für alle Führerscheine gilt, dass die Praxisprüfung in der Fahrschule frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann.
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Führerscheinklassen im Überblick
Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
Sonderregelung: B196 Führerschein-Upgrade
In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern.
Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.
Der A1-Führerschein: Details und Kosten
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer.
In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen.
Die Kosten für den A1-Führerschein variieren stark und liegen zwischen 1.000 € und 3.000 €, je nach Region und eigenem Können.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
- Theoretische Ausbildung: 16 Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)
- Praktische Ausbildung: Mindestens 12 Fahrstunden (je 45 Minuten), inklusive Sonderfahrten
- Theoretische und praktische Prüfung
Kostenaufstellung für den A1-Führerschein
- Sehtest: ca. 10 €
- Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20 - 60 €
- Anmeldegebühr Fahrschule: ca. 60 - 200 €
- Übungsmaterialien: Preis je nach Fahrschule unterschiedlich
- Übungsfahrten: ca. 30 - 45 € pro Fahrstunde
- Sonderfahrten: ca. 40 - 60 € pro Fahrstunde
- Theorieprüfungsgebühr: ca. 20 €
- Praxisprüfungsgebühr: ca. 90 €
- Gesamtkosten: ca. 950 - 1.700 €
Der B196-Führerschein: Die Alternative für Autofahrer
Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Erfahrene Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis ganz einfach auf leichte Motorräder erweitern. Die Schulung ist nicht nur schneller als eine Motorradausbildung, sondern auch preiswerter.
Voraussetzungen für B196
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
- Autoführerschein (Klasse B)
Schulungsumfang für B196
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.
Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.
Kosten für den B196-Führerschein
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
Weitere Führerscheinklassen für motorisierte Zweiräder
Neben dem A1- und dem B196-Führerschein gibt es noch weitere Optionen, um motorisierte Zweiräder zu fahren:
- Rollerführerschein (Klasse AM): Für Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h. Mindestalter: 15 Jahre.
- Mofa-Prüfbescheinigung: Für Mofas bis 25 km/h. Mindestalter: 15 Jahre.
- Führerschein der Klasse A2: Für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung. Mindestalter: 18 Jahre.
- Motorradführerschein der Klasse A: Für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (nach 2 Jahren A2-Besitz).
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