Über 77.000 Fahrradfahrer waren laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2013 an einem Unfall beteiligt. Obwohl die Zahl der Fahrradunfälle in Deutschland insgesamt zurückging, stieg sie in Berlin. Es wäre jedoch einfach, Fahrradunfälle zu vermeiden, wenn Sie folgende Tipps beachten:
- Ein häufiger Grund für einen Unfall: Fahrrad ohne Beleuchtung!
- Wichtig sind insbesondere gute Bremsen, ein sicherer Rahmen und die korrekte Beleuchtung.
- Um Fahrradunfällen vorzubeugen, können Sie Ihr Fahrrad natürlich noch mit weiterer sicherheitsrelevanter Ausstattung bestücken.
- Natürlich können auch Autofahrer einem Fahrradunfall vorbeugen, indem sie immer genügend Abstand zu einem Radfahrer halten sowie vorausschauend fahren.
- Dabei gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen eines Fahrrads einzuhalten.
- Auch ist bei Kreuzungen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, um Fahrradunfälle zu vermeiden.
Verhalten nach einem Fahrradunfall
Zuerst stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte an.
Wie soll ich mich nach einem Fahrradunfall verhalten? Sie sollten die Unfallstelle sofort absichern und die Polizei und gegebenenfalls einen Rettungswagen rufen. Wenn eine Person verletzt ist, ist auch erste Hilfe zu leisten.
Die Polizei sichert die Beweise und dokumentiert den Unfallhergang.
Sie sollten niemals ein vorschnelles Schuldeingeständnis unmittelbar nach dem Verkehrsunfall aussprechen. Dies kann nur die Polizei klären und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Bei Verletzungen und Streit über den Unfallhergang Polizei hinzuziehen.
Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern.
Telefonnummern von Zeug:innen aufnehmen.
Wann die Polizei rufen?
Bei einem Fahrradunfall braucht man nicht in allen Situationen die Polizei hinzuziehen.
Polizei sollte eingeschaltet werden:
- Beim Unfall wurde jemand verletzt.
- Der Unfall soll strafrechtlich aufgearbeitet werden, z.B. weil der Autofahrer Vorfahrtsregeln verletzt hat.
- Es gibt Streit über die Unfallursache, der Verursacher bestreitet seine Schuld.
- Der Unfallgegner weigert sich, seine Daten herauszugeben.
- Es besteht Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum.
Polizei muss nicht zwangsläufig eingeschaltet werden:
- Es gibt keine Verletzten, nur Sachschaden.
- Es ist keine strafrechtliche Aufarbeitung gewünscht.
- Es besteht Einigkeit über den Unfallhergang.
- Die Personendaten werden problemlos ausgetauscht.
Rechtliche Aspekte
Strafverfahren
Mit einem Strafverfahren fängt alles an: Unfälle mit Radfahrern münden in der Regel in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Hierbei ist es egal, ob Sie als Fahrer Schuld am Unfall haben, das Strafverfahren wird immer eingeleitet, ganz egal wie grob fahrlässig sich der Radfahrer auch verhalten hat.
Im Rahmen der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann das Gericht außerdem ein Fahrverbot anordnen oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen.
Führerschein
Ist mein Führerschein in Gefahr? Das ist die erste Frage, die dem Anwalt bei Unfällen mit Radfahrern gestellt wird.
Meine Antwort: Grundsätzlich nein, sofern kein Alkohol im Spiel war.
Ein versierter Strafverteidiger hält Ihnen den Rücken frei.
Jegliche Kontaktaufnahme sollte mit dem Anwalt abgestimmt werden, da in der Eile und Aufregung oft Schuldeingeständnisse abgegeben werden, die später Auswirkungen auf das Strafverfahren und das zivilrechtliche Verfahren haben.
Da reicht schon ein „Ach und Oh“ gegenüber der Polizei am Unfallort - sofort wird aus einem Bagatellunfall ein Unfall mit Strafverfahren.
Schmerzensgeld und Schadenersatz
Lassen sich die Verletzungen bei einem Fahrradunfall auf ein Fremdverhalten zurückführen, können die Geschädigten grundsätzlich Schmerzensgeld beantragen.
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld muss der Verursacher der Verletzungen bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die Entschädigung aufkommen.
Wie viel Schmerzensgeld wird bei einem Fahrradunfall gezahlt? Eine pauschale Summe gibt der Gesetzgeber nicht vor. Stattdessen muss die Schmerzensgeldberechnung für jeden Fall individuell erfolgen.
Beim Schmerzensgeld für einen Fahrradunfall mit einem Pkw sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Diese besagt, dass Fahrzeughalter verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden können (siehe § 7 Straßenverkehrsgesetz, StVG).
Einzig das Einwirken höherer Gewalt als Unfallursache befreit den Kraftfahrer von seiner Haftung.
Verstößt also ein Radler gegen seine gesetzlichen Pflichten und kommt es dann zu einem Unfall, trägt er zu einem gewissen Prozentsatz die Mithaftung.
Sollten Sie auf dem Fahrrad gegen eines dieser Gebote verstoßen haben, wird die gegnerische Versicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat, versuchen, die Höhe des Schmerzensgeldes zu reduzieren und Ihren Haftungsanteil zu erhöhen.
In Deutschland gilt für Radfahrer keine Helmpflicht.
1999 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entsprechend.
Die Einwände der Unfallverursacherin und deren Versicherung hinsichtlich des nicht vorhandenen Kopfschutzes des Unfallopfers wurden dabei nicht berücksichtigt.
Welche Daten brauche ich vom Unfallgegner?
Um später die Reparaturkosten erstattet zu bekommen und ggf. weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensanspruch geltend machen zu können, ist es wichtig, die persönlichen Daten vom Unfallgegner vor Ort zu erfragen.
Wichtig sind:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Versicherungsnummer und Versicherer
- Kfz-Kennzeichen (nur wichtig, wenn die Versicherungsdaten nicht bekannt sind)
Tipp: Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn man gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht anfertigt und dieser von allen Parteien unterschrieben wird. Eine mehrsprachige Vorlage für einen Unfallbericht gibt's beim ADAC. Aber natürlich hat man als Fahrradfahrer in den seltensten Fällen einen Ausdruck dabei.
Ansprüche nach einem Fahrradunfall
- Unkostenpauschale von ca. 25 bis 30 Euro: Ist dafür gedacht, den Aufwand (auch zeitlich), den man nach einem Unfall hat, abzudecken.
- Reparaturkosten: Wurde beim Unfall das Fahrrad beschädigt, besteht Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Ist das Fahrrad so stark beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann, kann der Wiederbeschaffungsaufwand von der gegnerischen Versicherung verlangt werden.
- Gutachterkosten ab einer Bagatellgrenze von ca. 500 Euro: Bei der Entscheidung, ob ein Totalschaden am Rad vorliegt oder ob repariert werden kann und wie hoch der Wiederbeschaffungsaufwand im Falle eines Totalschadens ist, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
- Nutzungsausfall: Wenn das Rad dein Hauptverkehrsmittel ist, und es nun nicht mehr nutzbar ist, hast du Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
- Schmerzensgeld: Wurdest du bei dem Unfall verletzt, hast du Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe ist dabei jeweils vom konkreten Fall abhängig.
- Rechtsanwaltskosten: Kosten für einen Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung ersetzt, wenn diese notwenig sind.
Wie kann ich einen Fahrradunfall vermeiden?
Durch das Beachten den geltenden Verkehrsregeln sowie durch ein verkehrssicheres Fahrrad lässt sich das Risiko von einem Fahrradunfall minimieren.
Um einen Unfall mit dem Fahrrad zu vermeiden, sollten Einkaufstüten und Taschen nicht am Fahrradlenker hängen. Sie können das Gleichgewicht beeinträchtigen und das Risiko eines Fahrradunfalls erhöhen.
Verkehrssicheres Fahrrad
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt.
Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.
Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung.
Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben.
Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden.
Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.
Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben.
Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
ADFC-Tipps zum Verhalten bei Unfällen
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Bei Verletzungen und Streit über Unfallhergang Polizei hinzuziehen
- Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern
- Telefonnummern von Zeug:innen aufnehmen
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