Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen.
Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.
Rechtliche Grundlagen: § 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt. Unter § 21 Abs. 1 StVG heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten. Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument während der Fahrt angetroffen wurde - dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt - handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat. In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.
Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.
Strafen und Konsequenzen
Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
- Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg.
- Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Wenn Du in Deutschland nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B hats und ein Kraftrad führst, ist das ein Straftatbestand nach §21 StVG. Bei Ersttätern die erwachsen sind ist das i.d.R. eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis, völlig egal, ob du einen gültigen Schein für Autos hast.
Weitere mögliche Strafen
Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.
Absatz 3 des § 21 StVG regelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, wenn der Fahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz Sperre berechtigt den Gesetzgeber damit zu scheinbar rabiaten Handlungen.
Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?
Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.
Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.
Strafe für den Halter des Fahrzeugs
Wie der Gesetzestext bereits vermuten lässt, wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Es ist dabei unwichtig, ob der Halter die Fahrt angeordnet hat oder nur wissentlich zuließ. In der Regel muss der Halter ebenfalls mit einer Verurteilung nach Absatz 2 § 21 StVG rechnen, also einer abgemilderten Strafe.
Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt bestimmte Situationen und Fahrzeugtypen, bei denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt ist:
- Privatgelände: Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.
- Mofas: Um Mofa zu fahren, wird kein Führerschein benötigt. Es reicht eine Prüfbescheinigung. Wer diese hat, kann auch ohne Fahrerlaubnis Mofa fahren.
- Bestimmte Leichtkrafträder: So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten.
Möglichkeiten zum legalen Motorradfahren ohne Führerschein
Wer nur hin und wieder das besondere Fahrgefühl auf einem Kraftrad erleben will, scheut sich mitunter vor dem Aufwand und den zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb einer speziellen Fahrerlaubnis und dem dafür erforderlichen Besuch der Fahrschule samt Prüfungen einhergehen.
So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren.
Wollen Sie mit einem eigenen Motorrad das Fahren lernen, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies zudem auf vielen Verkehrsübungsplätzen möglich.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll die geistige und körperliche Fähigkeit überprüfen, sich, ohne andere zu gefährden, im Straßenverkehr bewegen zu können. So kann es bei der MPU, die in der Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet wurde, auch darum gehen, ob dem Betroffenen überhaupt die Verkehrsregeln bekannt sind. Das ist gerade für diejenigen von Bedeutung, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen.
Die MPU wird zumeist bei schweren Verstößen gegen das Verkehrsrecht angeordnet. Fahren ohne Fahrerlaubnis beinhaltet immer, dass die Person im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland
Maximal sechs Monate darf in Deutschland mit einer ausländischen (nicht der EU oder dem EWR zugehörigen) gefahren werden. In dieser Zeit muss zwingend ein deutscher Führerschein oder eine Verlängerung beantragt werden. Wird eine Fahrerlaubnis im Ausland erworben, obwohl der ordentliche Wohnsitz (mind. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, den sogenannten Führerscheintourismus zu bekämpfen.
Das Fahren trotz Fahrverbot
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.
Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Tatbestand | Gesetzliche Grundlage | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| Fahren ohne Führerschein (Dokument) | Ordnungswidrigkeit | Verwarnungsgeld von 10 Euro |
| Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis | § 21 StVG | Erhöhte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Einziehung des Fahrzeugs möglich |
| Fahren trotz Fahrverbot | § 21 StVG | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Einziehung des Fahrzeugs möglich |
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