Die Montage und Positionierung von Verkehrszeichen ist von verschiedenen Kriterien abhängig. So existieren z.B. Werte zu erfüllen.
Aufstellhöhe von Verkehrszeichen
Zunächst zur Aufstellhöhe: Die Aufstellhöhe beträgt über Gehwegen mindestens 2,00m und über Radwegen 2,20m.
Merken: 1,50m - in diesem Fall auch für den Seitenabstand.
Auch in diesem Fall gilt die Aufstellung mit 2,00m Unterkante. Diese gelten auch für Planskizzen und Verkehrslenkungstafeln.
Wie sich die Aufstellhöhe in der Praxis äußert, ist hier zu sehen: 2,00m viel zu gering ist.
Bei temporären Verkehrszeichen wird lediglich ein Rohr ausgewählt, an welchem das Schild dann montiert wird. Die erforderliche Länge des Schaftrohres ergibt sich aus Verkehrszeichen + Aufstellhöhe = erforderliche Länge des Schaftrohres.
Seitenabstände und Mindestbreiten
Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen sind Mindestbreiten und Seitenabstände zu den jeweiligen Verkehrsflächen einzuhalten. Dabei muss die Mindestbreite beider Verkehrsflächen gewährleistet sein.
Die Breiten sind stets anzustreben. Die relevanten Maße bzw. Bezug genommen.
Es gilt, einen Sicherheitsraum zu schaffen, in welchem z.B. LKW berücksichtigt ist. Ist der Gehweg z.B. zu dicht an der Fahrbahn aufgestellt (linkes Bild), muss man natürlich auch über mögliche Abweichungen sprechen.
Der Gehweg muss passierbar bleiben. Die Mindestbreite des Gehweges ist unterschritten. Durch Planskizze blockierter Radweg.
Der Regel der richtige Standort für Verkehrszeichen. Die Aufstellung bzw. Aufstellhöhe vor.
Die geforderten 1,50m aber zumindest anzustreben. Natürlich nicht alle Anwendungsfälle abdecken.
Merken: Einen Wert merken: 1,50m.
Sonderfälle und Ausnahmen
Grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen, die erforderlichen Mindestbreiten zu unterschreiten. Die Reduzierung auf lediglich 30cm darf nicht zum Standard werden, wobei es z.B. Alternativen gibt.
Wenn der Seitenabstand z.B. eingehalten. Manchmal ist der Fall, denn hier wird z.B. nicht nur um Zentimeter, sondern teilweise um ganze Meter unterschritten.
Die Ausnahme sein. Möglichst gering sein - mindestens 80cm müssen frei bleiben.
Aufstellung auf Flächen außerhalb von Geh- und Radwegen
Auch für Flächen außerhalb von Geh- und Radwegen (z.B. Baumscheiben usw.) kann die Aufstellhöhe auf bis zu 60cm reduziert werden. In diesem Fall kann der Seitenabstand z.B. auf 1,50m reduziert werden.
Die Verschmutzungsgefahr wird deutlich erhöht. Aufstellvorrichtungen an ihre Grenzen.
Positionierung in Bezug zur Fahrbahn
Verkehrszeichen dürfen nicht in den Lichtraum der Fahrbahn ragen oder Geh- bzw. Radwege blockieren. Sie dürfen nicht zu dicht an die Fahrbahn gerückt stehen. In Kurvenbereichen ist dann ein Treffer durch einen LKW gewiss.
Die Positionierung von Verkehrslenkungstafeln ist problematisch. Die Vorbeifahrt nicht oder nur unzureichend zu erfassen ist.
Material und Montage
Mit geeignetem Material überhaupt kein Problem. Eine möglichst ebene Fläche. Natürlich etwas mehr Planung erfordert (insbesondere bei der Verwendung mehrerer Zeichen).
Rohr ausgewählt, an welchem das Schild dann montiert wird. Klemmschellen (vgl. Bauform). Ein rückwärtige Schild ein Zeichen 267 gewahrt bleibt.
Wenn sich Schutzplanken in der Nähe des Verkehrszeichens befinden, bietet sich der Einsatz von Schutzplankenhaltern an. Schutzplankenhalter mit Ausleger erforderlich. Über die Schutzplanke in den Verkehrsbereich.
Regel auch bei Distanzschutzplanken der Fall. Vom Verkehrsraum abgerückt. Vom Verkehrsraum abgerückt.
Allém wenn die Grasmahd nur sporadisch erfolgt. Die Sichtbarkeit muss selbstverständlich gewährleistet sein. Sind Verkehrszeichen z.B. Fahrzeugen verdeckt. Priorität.
Besonderheiten und Herausforderungen
Die Montage und Positionierung von Verkehrszeichen stellt in der Praxis oft eine Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn beengte Platzverhältnisse herrschen oder besondere bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.
Mittlerweile steht da und kann abgerechnet werden. Die Proportionen noch stimmen. Hier geht man in der Praxis andere Wege, z.B. beginnt.
Aufstellhöhe z.B. über einem Gehweg erforderlich ist. Die Mindestbreite beider Verkehrsflächen gewährleistet. Selbstverständlich Verkehrszeichen in Kniehöhe montiert.
In ihrer Wirkung nicht beeinträchtigen. Veranlassen. Eingesetzt. Bevor die Verkehrszeichen aufgestellt werden.
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