Wo darf man mit E-Scootern fahren? Ein umfassender Leitfaden zu Regeln und Vorschriften

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer.

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg verboten. Fahren dürfen sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer.

Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken?

Altersbeschränkungen und Führerscheinpflicht

Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt.

Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Helmpflicht und Sicherheit

Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw.

Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden.

  • Radwege
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen
  • Wenn keine Radwege vorhanden sind: Fahrbahn

Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren.

Parkvorschriften für E-Scooter

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist.

Promillegrenze und Alkoholbestimmungen

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5.

Bußgelder bei Alkoholverstößen:

  • Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht - Freiheits- bzw.
  • E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren - Freiheits- bzw.

E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf.

E-Scooter-Regeln in Europa: Ein Überblick

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Wir werfen einen Blick auf die Regelungen für E-Scooter* in 30 europäischen Ländern.

*Batteriebetriebene, selbstbalancierte Fahrzeuge ohne Sitz, mit einer Lenkstange und einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung:

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder
  • das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

E-Scooter-Regeln in verschiedenen europäischen Ländern

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre (unter 16 Jahren nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten)
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird aber dringend empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand). In Fußgängerzonen, die für Fahrräder freigegeben sind, darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
  • Parken: An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden. Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.

Bulgarien

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
  • Wo darf man fahren? Auf Radwegen, wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden. Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre (Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren)
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Ja, es muss ein Fahrradhelm getragen werden.
  • Wo darf man fahren? Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt. Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.

Deutschland

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Keine
  • Wo darf man fahren? Auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.), wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
  • Parken: E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.

Finnland

  • Mindestalter: Keine (eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert)
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer, wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden. Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
  • Parken: Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (wird aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden. Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden. Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten.
  • Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten.

Bußgelder in Deutschland

Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.

Bußgelder bei Verstößen:

Tatbestand Bußgelder
Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg) 15 bis 30 Euro
Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung 20 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung) 88,50 bis 208,50 Euro
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Geplante Neuregelungen in Deutschland

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • E-Scooter dürfen künftig an roten Ampeln den Grünpfeil nutzen.
  • Höhere Bußgelder fallen bei bestimmten Verstößen an.
  • Blinker-Pflicht ab 2027 für neu zugelassene E-Scooter.

Es gibt kein generelles Mindestalter. Für Kinder und Jugendliche gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder unter 8 Jahren dürfen überhaupt nicht auf der Straße fahren.
  • Kinder und Jugendliche von 8 bis 15 Jahren, die keinen Fahrradführerschein haben, dürfen nur auf der Straße fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
  • Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren mit Fahrradführerschein dürfen unbeaufsichtigt auf Straßen fahren, wenn kein Geh- oder Radweg zur Verfügung steht.

Die Rolle des ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

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