Da gerade in den Großstädten langsam der Platz ausgeht und Parkplätze Mangelware sind, erfreuen sich Motorrad, Motorroller, Mofa und Co. an Beliebtheit. Eine Entwicklung die nicht unbedingt verwundert, denn schließlich ist mit dem Motorrad das Parken auf dem Gehweg möglich und es entfällt die lästige Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Doch darf man mit dem Motorrad überall parken oder gelten dabei Einschränkungen? Welche Vorschriften gilt es zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Motorrad richtig abstellen wollen? Und wann müssen Sie mit Sanktionen rechnen? Worauf ist bei der Parkplatzsuche mit dem Kraftrad zu achten?
Parken mit dem Motorrad: Welche Vorschriften gelten?
Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss. Demnach müssten alle Fahrzeughalter, die Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken, grundsätzlich mit Sanktionen rechnen. Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.
Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf. Möchten Sie Ihr Kraftrad in einem Parkhaus unterstellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen informieren. Denn die Betreiber verbieten teilweise das Abstellen von Motorrädern.
Stellen Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz ab, müssen Sie sich auch dort an die geltenden Vorschriften halten. Ist zum Beispiel die Nutzung einer Parkscheibe vorgesehen, müssen Sie diese auslegen. Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren. Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.
Wo darf man Motorrad parken?
Motorräder dürfen grundsätzlich nur dort abgestellt werden, wo es Autofahrern auch erlaubt ist, zu parken. Das bedeutet, dass das Parken am Gehweg oder in einer Fußgängerzone auch Motorradfahrern untersagt ist. So platzsparend die Zweiräder im Vergleich zu Autos auch sein mögen - eine Ausnahme besteht hier nicht. Nur E-Scooter stellen eine Ausnahme dar und dürfen ähnlich wie Fahrräder abgestellt werden (es sei denn, es bestehen ausdrückliche Verbotshinweise). Ebenfalls untersagt ist das Parken auf Fahrradstellplätzen.
Wie teuer ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird, hängt immer von der Entscheidung der Behörde ab. Grundsätzlich drücken viele Behörden bei Rollern und besonders kleinen Fahrzeugen gerne mal ein Auge zu. Bei Motorrädern ist dies jedoch sehr selten der Fall. In manchen Städten Deutschlands sind speziell ausgewiesene Motorradparkplätze vorhanden. Der Vorteil: Diese Parkplätze sind im Vergleich zu PKW-Parkplätzen nicht nur platzsparend aufgestellt, sondern in der Regel auch umsonst. Anders als bei vielen PKW-Parkplätzen fallen normalerweise keine Parkgebühren an.
Für Autofahrer gilt an ausgewiesenen Motorradparkplätzen Parkverbot. Die Parkplätze sind speziell für die Zweiräder aufgestellt worden und PKWs dürfen dort nicht abgestellt werden. Gleichzeitig müssen Motorradfahrer beachten, dass es PKW-Parkplätze gibt, auf denen Motorradfahrern das Parken ausdrücklich untersagt ist.
Auch Motorradfahrer müssen jedoch die entsprechenden Parkgebühren zahlen. Handelt es sich um einen Parkplatz, der nur mit Parkscheibe benutzt werden darf, müssen Motorradfahrer die Parkscheibe gut sichtbar am Fahrzeug befestigen. Das gleiche gilt für das Parkticket. Es ist durchaus erlaubt, zwei Motorräder auf dem gleichen PKW-Parkplatz abzustellen. Zu viele Räder sollten aus Sicherheitsgründen jedoch nicht auf einem Parkplatz abgestellt werden. Teilen sich zwei Motorräder den gleichen Parkplatz, müssen dennoch beide Fahrer die entsprechenden Gebühren zahlen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine Parkuhr.
Es empfiehlt sich immer, ein Foto von einer Parkscheibe oder einem Parkticket zu machen, falls sich der angeklebte Zettel doch mal vom Zweirad lösen sollte. Sollte es dennoch zu Problemen mit den Behörden kommen, empfiehlt es sich, schnell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Auch in der Tiefgarage ist es Motorradfahrern grundsätzlich erlaubt, ihr Zweirad abzustellen. Allerdings sind Tiefgaragen und Parkhäuser in der Regel im Privateigentum eines Unternehmens. Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass Zweiräder nicht gestattet sind. In dem Fall ist dies normalerweise durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
Das gleiche gilt für Motorradfahrer beim Parken auf ausgewiesenen PKW-Parkplätzen oder am Gehweg. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. In der Regel fällt zunächst ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 55 € an.
Ob und wie streng die örtliche Behörde die Regelung durchzieht, hängt vom Einzelfall ab. In manchen Orten sind die Behörden sehr streng und kontrollieren regelmäßig. In anderen Orten finden Kontrollen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nur selten statt und Bußgelder werden nicht streng verhängt.
Gegen einen Strafzettel kann Einspruch eingelegt werden. In dem Fall ist es wichtig, die Kosten vorerst nicht zu bezahlen und schriftlichen Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Wird der Strafzettel bezahlt, kann er im Nachhinein nicht mehr angefochten werden. Nach einem Einspruch wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. In dem Fall kommen jedoch Verwaltungsgebühren auf die Kosten des Strafzettels hinzu.
Immer wieder kommt es zu Streitfällen im Rahmen von Verkehrstickets und Punkten in Flensburg. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, ein Ticket zu Unrecht erhalten zu haben. Sollte dies wirklich der Fall sein, empfiehlt es sich, zeitnah Rechtsberatung einzuholen. Auch erklärt er dem Mandanten, welche rechtlichen Schritte er einleiten kann, sofern er sich gegen eine behördliche Entscheidung wehren möchte. In manchen Fällen reicht ein Widerspruchsschreiben, um den Fehler zu beheben. In besonders strittigen Fällen wird der Gang vor Gericht möglicherweise notwendig.
FAQ: Mit dem Motorrad parken
- Kann ich mein Motorrad überall parken? Nein. Auch beim Parken mit dem Motorrad müssen die allgemeinen Verkehrsregeln zum Parken sowie entsprechende Verkehrszeichen beachtet werden. Ist zudem die Parkdauer begrenzt, ist auch bei einem Motorrad eine Parkscheibe auszulegen oder ein Parkschein zu ziehen.
- Kann man mit dem Motorrad auf dem Gehweg parken? Das ist nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies erlaubt. Eine grundsätzliche Erlaubnis zum Abstellen auf dem Gehweg gibt es für Motorräder nicht.
Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Sanktionen bei Parkverstößen reichen von 10 bis 100 Euro.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin.
Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Motorrad richtig parken: Auf einem Pkw-Parkplatz ist das generell erlaubt
Denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird kein Unterschied zwischen Motorrad oder Pkw gemacht. Die Vorschriften zum Halten und Parken gelten für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen. Sie müssen das Motorrad grundsätzlich auf der Straße parken.
Daher gibt es auch kein generelles Recht, ein Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.
Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.
Ist das Parken oder Halten durch Verkehrszeichen oder die allgemeinen Vorgaben aus § 12 StVO unzulässig, gilt das also auch beim Motorrad. Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:
- Das Parken ist unzulässigvor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
- wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz: Ist das erlaubt?
Es ist nicht generell untersagt, das Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn:
- gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
- platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein
Ein gesetzliches Verbot gibt es hier nicht. Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze.
Parkscheibe beim Motorrad: Ist sie vorgeschrieben?
Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.
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