Die Bedeutung des blauen Kennzeichens für Motorräder

Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht. Dann dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein.

Wer in diesem Jahr mit einem Mofa, Moped oder E-Scooter unterwegs sein möchte, braucht ab dem 1. März ein grünes Versicherungskennzeichen. Die blauen Nummernschilder aus dem Vorjahr sind ab diesem Datum nicht mehr gültig.

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.

Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen wichtig?

Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist. Um zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.

Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.

Wer weiterhin mit alten blauen Kennzeichen fährt, riskiert hingegen viel. Denn ohne gültiges Schild erlischt nicht nur der Versicherungsschutz: Der Fahrer bzw. Zum anderen verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Welche Fahrzeuge benötigen das blaue Kennzeichen?

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.

Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Kosten und Versicherungsschutz

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.

Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.

Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Moped, Roller, E-Scooter oder Krankenfahrstuhl auch mit einer Kaskoversicherung auszustatten. Die Kaskoversicherung bietet Ihnen Schutz vor Schäden, die an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.

Zunahme von Schäden und Diebstählen

Der GDV zählte im Jahr 2022 knapp 2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden rund 21.000 Haftpflichtschäden (+18%) verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro (+24%) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt erstmals mehr als 4.000 Euro (+5%).

Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, der Großteil davon E-Scooter (4.100). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.

Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.

Die Zahl der mit Versicherungskennzeichen verursachten Schäden stieg 2023 auf rund 21.300, was einer Zunahme von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten insgesamt 99 Millionen Euro an Entschädigungen. Besonders auffällig: Die Diebstähle sind deutlich gestiegen.

Über 10.000 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wurden gestohlen, was einen Anstieg von 46 Prozent bedeutet. E-Scooter machen dabei einen Großteil der gestohlenen Fahrzeuge aus, was auf eine besonders hohe Diebstahlquote dieser Fahrzeuge hinweist.

GDV-Übersicht für 2023

  • 2,9 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+8 Prozent)
  • 21.300 Kfz-Haftpflichtschäden (+1 Prozent)
  • Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden in Höhe von rund 99 Millionen Euro (+17 Prozent)
  • Schadendurchschnitt: 4.600 Euro (+15 Prozent)
  • Mehr als 10.000 gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (+46%)
  • 6.850 davon sind E-Scooter

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