Das Motorradfahren ist für viele ein Ausdruck von Freiheit und Individualität. Um das Zweirad hat sich eine lebendige Tuning-Szene entwickelt. Doch was ist beim Motorrad in Sachen Beleuchtung überhaupt erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu?
In den §§ 32-62 StVZO wird sehr detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt. Bei neueren Vehikeln (nach 1998) ist meist das letztere der Fall. Zu beachten ist, dass die Regeln nicht vermischt werden dürfen.
Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Frage, ob blinkende Bremslichter an Motorrädern zulässig sind, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. In § 53 Abs. 2 der StVZO werden Bremsleuchten erwähnt, jedoch wird blinkendes Licht nicht explizit erwähnt. Dies führt zu der Auslegung, dass solche Bremsleuchten nicht zulässig sind (§ 49a Abs. 1). Diese Auffassung entspricht auch Anhang 5 Abs. 42 des Wiener Weltabkommens über den Straßenverkehr von 1968, welcher die Verwendung von Blinklicht auf bestimmte Fälle beschränkt und für rote Beleuchtungseinrichtungen ausschließt.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Einige Hersteller von PKW, wie Audi, BMW und Mercedes, haben für bestimmte Modelle mit Notbremserkennung (blinkend) eine Ausnahmegenehmigung über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erwirkt. Diese Genehmigungen sind an hohe Verzögerungswerte beim Bremsvorgang gebunden, um das Blinken auszulösen.
Adaptives Bremslicht: Was ist das?
Hey,ihr alle (oder die meisten jedenfalls) kennen es wohl von neueren Autos. Adaptives Bremslicht, also Bremslicht welches bei starken/ Gefahrenbremsungen nicht leuchtet sondern in einer hohen Frequenz (um die 5 mal pro Sekunde) blinkt.
Für PKW, die ab dem 7. Februar 2011 eine neue Typenzulassung erhalten, ist durch EU-Richtlinie 76/756/EWG die Installation eines Gefahrenbremslichtes* zwingend vorgeschrieben. Für LKW und Busse gilt dies ab dem 7. August 2012.
*Gefahrenbremslicht = blinkendes Bremslicht
Ein adaptives Bremslicht erregt somit blinkend die Aufmerksamkeit des nachfolgenden Verkehrs, sodass dieser frühzeitiger reagieren kann. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Notbremslicht die Bremsreaktion der Autofahrer im Durchschnitt um bis zu 0,2 Sekunden verkürzen kann. Dies klingt nach nicht viel, macht aber insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten eine Menge aus.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/2144 zum Ende des Jahres 2019 gelten neue Vorgaben für die Zulassung neuer Fahrzeuge. Demnach müssen alle neu zugelassenen Pkw ab dem 7. Juli 2024 serienmäßig über ein adaptives Bremslicht verfügen.
Funktionsweise
Das Notbremslicht erkennt durch die Geschwindigkeit des Pedalwechsels zur Bremse und die Stärke der Bremsung, ob eine Voll- bzw. Gefahrenbremsung vorliegt. Ist dies der Fall, aktiviert sich das schnell blinkende Bremslicht und warnt den nachfolgenden Verkehr.
Nachrüsten von blinkenden Bremslichtern
Bei den meisten Pkw ist es in der Regel möglich, ein Notbremslicht nachträglich einzubauen. Ob Ihr Fahrzeug die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie am besten in einer Fachwerkstatt abklären lassen.
Von der Fa. HealTech gibt es das "Brake Light Pro" Modul. Das Modul erlaubt 11 verschiedene Programme von 2 bis 5 Sekunden Dauer und von 1,5 bis zu 12 Hz Blinkfrequenz. Die höheren Blinkfrequenzen funktionieren allerdings nur mit LED Rücklichtern, weil Glühbirnen zu träge reagieren. Die ersten 1,5 Sekunden sind wie gehabt Dauerlicht, so das kurzes Anbremsen die Blinkfunktion noch nicht aktiviert. Nach der programmierten Blinkperiode geht das Bremslicht jeweils auf Dauerleuchten. Im Mode 0 leuchtet das Bremslicht ganz normal. Die Einstellung wird per Touchsensor vorgenommen.
Streng genommen handelt es sich nicht wirklich um ein 'adaptives' Bremslicht, da hier die Gefahrbremsung nicht mittels Trägheitssensor oderVerknüpfung mit der ABS Fahrzeugelektronik ermittelt wird. Da aber eine durchschnittliche Gefahrbremsung aus dem Landstraßentempo 100 Km/hauch nur 2-3 Sekunden benötigt, definiere ich alle starken Bremsvorgänge über 1,5 Sekunden länge als Gefahrbremsung.
Pro und Contra
Die Meinungen über blinkende Bremslichter gehen auseinander. Einige sehen darin einen deutlichen Gewinn an Sicherheit, da sie die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erhöhen. Andere befürchten, dass ein "Blitzlichtgewitter" im Stop-and-Go-Verkehr eher ablenkend wirkt und die Sicherheit sogar beeinträchtigen könnte.
Vorteile:
- Erhöhte Aufmerksamkeit durch auffälliges Signal
- Verkürzung der Reaktionszeit anderer Verkehrsteilnehmer
- Potenzielle Vermeidung von Auffahrunfällen
Nachteile:
- Ablenkung und Irritation anderer Verkehrsteilnehmer
- Mögliche Verwirrung durch ungewohntes Leuchtsignal
- Rechtliche Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit
Erfahrungen von Motorradfahrern
Einige Motorradfahrer haben bereits Erfahrungen mit nachgerüsteten blinkenden Bremslichtern gemacht. Dabei gibt es unterschiedliche Meinungen. Ein Nutzer berichtete, dass ihn das Blinken des Bremslichts seines Vordermanns auf einer Sardinien-Tour "kirre" gemacht habe.
Andere sehen darin einen Sicherheitsgewinn: Nachdem ich in den letzten Jahren in verschiedenen Motorradforen von Auffahrunfällen gelesen habe, halte ich das für einen Sicherheitsgewinn,da schnell blinkende Signallichter die Aufmerksamkeit der Dosentreiber hinter mir wesentlich erhöhen dürften.
Alternativen und Ergänzungen
Wichtiger als ein adaptives Bremslicht wären endlich mal größere, Leuchtstärkere Rücklichter und Bremslichter, sowie bei benutzung eines Topcases ein zusätzliches Bremslicht im Case VORGESCHRIEBEN. Ebenso sollte in Seitenkoffer Rücklichter integriert sein.
Die Beleuchtungseinrichtungen besonders nach hinten werden immer kleiner beim Motorrad, und werden daher leicht übersehen, trotz einer gewissen vorgeschriebenen Leuchtstärke.Mehr Licht, bessere Sichtbarkeit. So einfach.
Fazit
Die Frage, ob blinkende Bremslichter an Motorrädern in Deutschland erlaubt sind, ist nicht abschließend geklärt. Rechtlich gesehen gibt es Bedenken, da die StVZO blinkendes Licht für Bremsleuchten nicht explizit zulässt. Allerdings gibt es für PKW Ausnahmegenehmigungen, und einige Motorradfahrer sehen in blinkenden Bremslichtern einen Sicherheitsgewinn.
Letztendlich muss jeder Motorradfahrer selbst entscheiden, ob er ein solches System nachrüsten möchte. Dabei sollte er die rechtlichen Aspekte, die potenziellen Vor- und Nachteile sowie die eigenen Erfahrungen und Präferenzen berücksichtigen.
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