Kurzzeitkennzeichen für Motorräder beantragen: Ein umfassender Leitfaden

Kurzzeitkennzeichen sind in Deutschland eine praktische Lösung, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug, wie z.B. ein Motorrad, probezufahren oder zu überführen. Sie sind für maximal fünf Tage gültig und ermöglichen es Privatpersonen, ein Fahrzeug vom Händler nach Hause oder in den Zulassungsbezirk zu bringen, um es dort anzumelden.

Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen, auch als 5-Tages-Kennzeichen oder gelbes Kennzeichen bekannt, sind nationale Kennzeichen, die für Probe- und Überführungsfahrten gedacht sind. Sie sind an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und dürfen nur für Fahrten zur HU Werkstatt (TÜV, GTÜ, KÜS, etc.) oder zur Reparatur verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten.

Wichtige Fakten zu Kurzzeitkennzeichen:

  • Gültigkeit: Maximal 5 Tage ab Zuteilung
  • Zweck: Probe- und Überführungsfahrten
  • Gültigkeit: Nur innerhalb Deutschlands (mit Ausnahmen)
  • Fahrzeugbindung: Ja, nur für ein Fahrzeug

Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen für mein Motorrad?

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei der Zulassungsstelle des Standorts des zu überführenden Fahrzeugs möglich. Seit 2015 können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch am Fahrzeugstandort beantragen. Hier sind die notwendigen Schritte und Dokumente:

Erforderliche Dokumente:

  1. Gültiger Ausweis: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Wichtig: Die Angaben müssen mit Ihrem Ausweis übereinstimmen.
  2. Kurzzeit-eVB: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  3. Fahrzeugdokumente: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sowie ggf. CoC-Papiere (Kopien oft ausreichend).
  4. HU-Nachweis: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). Ohne HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt.
  5. Abmeldebestätigung: Das Fahrzeug muss abgemeldet sein. Das Fahrzeug, das das Kurzzeitkennzeichen erhalten soll, muss zudem mindestens einen Tag vor der Anmeldung abgemeldet worden sein.
  6. Weitere Dokumente: Bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln.

Hinweis: Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Seit 2009 gibt es anstelle der Doppelkarte eine sogenannte Kurzzeitkennzeichen eVB. Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ist Ihr Nachweis über eine bestehende Kfz-Versicherung. Denn ohne gültige Haftpflichtversicherung bekommen Sie kein Kennzeichen - also auch kein Kurzzeitkennzeichen.

Wie funktioniert die eVB?

Ihre Versicherung legt einen Datensatz mit Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug, Ihrer Versicherung und der Dauer des Versicherungsschutzes an. Damit die Zulassungsbehörde sofort und von überall darauf zugreifen kann, wird eine eVB-Nummer generiert. Das spart Ihnen und der Zulassungsstelle viel Papierkram und Bearbeitungszeit, denn die Daten liegen direkt vor. Die eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen oder reguläre Zulassungen sind siebenstellige Ziffernfolge, die einer einzigen Person zugeordnet sind. Sie enthalten Angaben zum Versicherungsnehmer sowie der gewählten Versicherung.

Wo erhalte ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie von Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung oder von der Versicherung, bei der Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten. Bei CosmosDirekt können Sie die eVB für Ihr Kurzzeitkennzeichen sofort online beantragen.

Vorteile der Kurzzeitkennzeichen eVB:

  • Zeitersparnis: Durch die Digitalisierung sparen Sie viel Zeit und Papierkram.
  • Schnell verfügbar: Sie erhalten Ihre Kurzzeit-eVB innerhalb weniger Minuten.
  • Echte eVBs - kein Freischaltungscode. Sie können diese sofort für die Zulassung Ihres Fahrzeuges verwenden und müssen die elektronische Versicherungsbestätigung nicht erst umständlich aktivieren.

Kosten für Kurzzeitkennzeichen

Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung. Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung).

Kostenart Ungefährer Betrag
Schilderpaar ca. 25 Euro
Verwaltungsgebühr ca. 13 Euro
Versicherung Variiert je nach Anbieter und Umfang

Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird. Versichern Sie das Fahrzeug danach dauerhaft, verrechnen die meisten Versicherer die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen mit dem Vertrag.

Versicherungsschutz für Kurzzeitkennzeichen

Mit einem Kurz­zeit­kenn­zeichen sind Sie gegen Haft­pflicht­schäden versichert. Eine 5-Tages-Kennzeichen-Versicherung besteht jedoch grund­sätzlich nur aus einem Kfz-Haft­pflicht­schutz. Kasko­schäden sind daher erst einmal nicht versichert. Derzeit wird in Italien, Kroatien und Rumänien die Fahrt mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen, trotz gültigem Versicherungsschutz, nicht gewünscht.

Bei Kurzzeit-eVB.de können Sie eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung schnell & einfach online bestellen. Da unsere Kurzzeitkennzeichen eVB "offen" ist, kann sie für alle Fahrzeugtypen genutzt werden (z.B. PKW, LKW, Anhänger, Motorrad,...).

Gültigkeit im Ausland

Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten. Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir Ihnen, die internationale Versicherungskarte (IVK) mit zu bestellen. Fahrten innerhalb Europas mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen benötigen die internationale Versicherungskarte (IVK). Nicht alle Länder innerhalb Europas akzeptieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Bitte vergewissern Sie sich in welchen Ländern Sie fahren dürfen.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung:

  • Österreich
  • Italien
  • Dänemark
  • Schweiz

In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.

Achtung: Unzulässige Fernzulassung In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist keine Alternative zum Saisonkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind nur inner­halb Deutsch­lands gültig. Ausnahme: Die Länder Österreich, Italien und Dänemark erkennen deutsche Kurz­zeit­kenn­zeichen an. Nein, Tageskennzeichen gibt es nicht. Selbst wenn Sie nur eine Tages­zulassung benötigen, fordern Sie bei der Kfz-Behörde ein reguläres 5-Tages-Kennzeichen an.

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