Grundfahraufgaben der Motorradprüfung

Oben sehen Sie eine Tabelle mit den Grundfahraufgaben, die in jeder Prüfung absolviert werden müssen. Wer die Motorrad-Fahrprüfung der Klasse A bestehen will, muss in der Regel sechs von neun möglichen Grundfahraufgaben beherrschen. Die Grundfahraufgaben gehören einfach mit zur Prüfung und sind der Punkt auf dem "i". Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Die Grundfahraufgaben der Klassen AM, A1, A2 und A dienen dem Nachweis, dass der/die Bewerber*in ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann.

Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.

Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer - Mittel- oder Seitenständer - und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen.

Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist u. a. nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann oder ihm das Kraftrad umkippt. Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk - z.B. Stiefel) zu tragen!

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.

Die Grundfahraufgaben im Detail

1. Slalom mit Schrittgeschwindigkeit

Inhalt der Grundfahraufgabe: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m, Aufbau siehe Skizze zu 1) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren. Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h im 1. Gang) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren. Fahr einen Slalom (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts.

Fehlerbewertung:

  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Absetzen eines Fußes auf die Fahrbahn

2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung)

Die Grundfahraufgabe Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung entspricht einer Gefahrenbremsung. Hier sollen die Fahrschüler*innen das Zweirad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen, mit höchstmöglicher Verzögerung, aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand bringen. Dabei soll das Zweirad jedoch nicht wesentlich von der Fahrlinie abweichen.Inhalt der Grundfahraufgabe: Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht. Achte auf eine ausreichende Ausgangsgeschwindigkeit (nicht zu langsam, aber auch nicht zu schnell)

Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich. * Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.

Fehlerbewertung:

  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
  • Benutzung nur eines Bremshebels
  • Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
  • Abwürgen des Motors

3. Ausweichen ohne Abbremsen

Beim Ausweichen ohne Abbremsen soll erst auf etwa 50 km/h beschleunigt und dann vor einer markierten Stelle nach links, ohne zu bremsen, ausgewichen werden. Nach dem Ausweichmanöver soll der/die Fahrschüler*in auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.Inhalt der Grundfahraufgabe: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
  • Umwerfen des zweiten Leitkegels

4. Ausweichen nach Abbremsen

Bei der Grundfahraufgabe Ausweichen nach Abbremsen soll der/die Fahrschüler*in auch ca. 50 km/h beschleunigen, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach dem Lösen der Bremse, mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h vor einer markierten Stelle nach links ausweichen.Inhalt der Grundfahraufgabe: Beschleunigen auf etwa 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • "Herumlenken" des Kraftrades um die Leitkegel
  • Nichtlösen der Bremsen beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten
  • Umwerfen des zweiten Leitkegels

5. Slalom (7 Meter Abstand)

Inhalt der Grundfahraufgabe: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.

Fehlerbewertung:

  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß

6. Slalom (9 und 7 Meter Abstand)

Beim Fahren eines langen Slaloms soll der/die Fahrschüler*in eine Slalomstrecke , bestehend aus 5 Leitkegeln mit jeweils 9 m Abstand und 2 Leitkegeln mit jeweils 7 m Abstand, mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h und mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit durchfahren. Die Grundfahraufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.Inhalt der Grundfahraufgabe: Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden. Je nach Fahrzeugtyp ist der 2. bzw. 3. Gang zu wählen.

Fehlerbewertung:

  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Berühren der Fahrbahn mit einem Fuß

7. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

Inhalt der Grundfahraufgabe: Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 m mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.

Fehlerbewertung:

  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste

8. Stop and Go

Die Grundfahraufgabe Stop and Go soll zeigen, ob der/die Fahrschüler*in die Neigung des Zweirads nach der einen oder anderen Seite bewusst steuern kann. Hierfür soll mehrfach angehalten und wieder angefahren werden. Die Füße dürfen nur zum Abstützen des Zweirads im Stand von den Fußrasten genommen und auf die Fahrbahn gesetzt werden.Inhalt der Grundfahraufgabe: Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.

Fehlerbewertung:

  • Anfahren im falschen Gang
  • Abwürgen des Motors
  • Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten
  • Absetzen der Füße nicht wie beschrieben

9. Kreisfahrt

Bei der Kreisfahrt soll mehrfach in einem Kreis mit einem Durchmessen von etwas 9 m gefahren werden. Solange die Kreisfahrt nicht auf einer öffentlichen Straße stattfindet kann wahlweise in die rechte oder linke Richtung verlangt werden.Inhalt der Grundfahraufgabe: Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder in die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht.

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