Motorrad-Umbau: TÜV-Bestimmungen und rechtliche Grundlagen

Der Umbau von Motorrädern zu Custombikes erfreut sich wachsender Beliebtheit. Alles begann mit Choppern, aber heute werden auch viele andere Motorräder umgebaut und getunt. Das Spektrum reicht vom Bobber über Flattracker und Scrambler bis zum Café Racer. Vieles ist erlaubt, aber natürlich nicht alles.

Diese Informationen sollen allen Umbaubegeisterten anhand der wichtigsten Stichworte den Spaß an der Sache erleichtern, Stolpersteine auf dem Weg zu einem vorschriftsmäßigen Custombike benennen und Zusammenhänge herausstellen, an die man vielleicht erst mal gar nicht denkt. Gute Planung ist der halbe Erfolg. Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen.

Vorbesprechung mit einem DEKRA-Prüfer

Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben. Mit dem Rat vom Prüfingenieur ist man einfach auf der sicheren Seite, spart sich unter Umständen manche spätere Enttäuschung sowie Zeit und Geld.

Rechtliche Grundlagen für Motorrad-Umbauten

Der Traum vom selbst kreierten Custombike ist schon an mancher TÜV-Hürde gnadenlos gescheitert. Doch es gibt auf der anderen Seite auch viele Prüfer, die Umbauprojekte tatsächlich mit Herz und Verstand begleiten können. Ein Basis-Leitfaden für Selber- und Bessermacher.

Die aktuelle Retro-Welle bringt nicht nur wunderschöne Motorräder im klassischen Look zurück, sondern wird auch von einer wahren Flut von neuen Trends begleitet. Vor allem individuell gestylte Maschinen sind schwer in Mode, doch professionelle Umbauten sind oft nicht nur richtig gut, sondern häufig auch richtig teuer. Da der Zubehörmarkt und besonders der Internethandel viele Bauteile liefern kann, wächst bei manchen Bikern der verständ­liche Wunsch, selbst Hand anzulegen, um dem Bike eine ganz persönliche Note zu verleihen.

Auch wer sich für einen der vielen Youngtimer erwärmen kann, die sich oft zu günstigen Preisen erwerben lassen, kommt aus technischen Gründen nicht an den Vorgaben des TÜV vorbei, falls relevante Baugruppen aufgrund von Verschleiß gewechselt werden müssen. Und selbst bei leichten Modifikationen wie schicken Blinkern oder Spiegeln sowie beim Tausch von Lenkern gilt es einiges zu beachten, damit es keine bösen Überraschungen bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt.

Was ist überhaupt erlaubt?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen ­einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Vorbesprechung vor Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro). Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.

Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.

Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen

Hier nun der Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen:

Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung

Mal eben die altbackenen Standard-Blinker gegen schicke LED-Leuchten zu tauschen, scheint eigentlich ganz einfach zu sein, nur ist es das in der Praxis keineswegs. Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.

Noch kurioser: Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75 mm! An einem Motorrad mit EG-Zulassung kann man zwei Nebelscheinwerfer montieren, nach StVZO nur einen. Gleiches gilt für Bremsleuchten, aber bei Schlussleuchten kann man immer auch zwei montieren. Da sich so etwas niemand merken kann, empfiehlt sich vor der Montage ein Blick auf die Vorschriften. Nicht vergessen, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen sind erlaubt.
  • Unterschiedliche Vorschriften je nach EG- oder StVZO-Zulassung.
  • Mindestabstände für Blinker beachten.
  • Kennzeichenbeleuchtung ist Pflicht.

Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel

Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Besonders vorsichtig sollte man bei billigen Hebeln aus dem Internet sein. Sie sehen zwar oft den Produkten namhafter Hersteller sehr ähnlich, haben aber meist keine ABE, und damit ist der Anbau illegal. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenk­anschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funk­tioniert. Vorsicht ist auch beim Anbohren des Lenkers zur Verlegung von Kabeln geboten. Wenn überhaupt, werden Bohrungen allenfalls einseitig und zwischen den Klemmungen akzeptiert. Sicherheitshalber vorher mit dem Prüfer absprechen. Bei Spiegeln aus dem Zubehör achtet man sinnvollerweise auf ein E-Prüfzeichen. Dann haben sie die geforderte Größe von 69 cm². Bei einer Maschine mit StVZO-Zulassung reichen auch 60 cm².

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Geprüfte Teile (ABE oder Teilegutachten) sind Pflicht.
  • Funktionierende Lenkung muss gewährleistet sein.
  • Kein Anbohren des Lenkers ohne Absprache mit dem Prüfer.
  • Spiegel mit E-Prüfzeichen oder ausreichender Größe verwenden.

Sitzbank

Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

Rad, Felgen, Radabdeckung

Eine fette Felge hinten oder ein Supermoto-Umbau? Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer. Eine (teure) Einzelabnahme mit Fahrprobe steht vor der obligatorischen Eintragung.

Bei der Radabdeckung sind für Maschinen mit EG-Zulassung zwar keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.

Gerade Enduros mit ihren langen Federwegen haben deshalb oft zusätzliches Plastik im Bereich der Radabdeckung. Hinten muss ein Rückstrahler (mit Prüfzeichen!) generell vorhanden sein, und er darf nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden montiert sein.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Felgen anderer Motorräder erfordern Einzelabnahme.
  • "Ausreichende" Radabdeckung ist Pflicht.
  • Rückstrahler hinten ist Pflicht und darf nicht höher als 900 mm montiert sein.

Auspuff und Ansaugtrakt

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Zubehör-Auspuffanlagen mit KBA-Nummer oder E-Zeichen verwenden.
  • DB-Killer muss im Endtopf verbleiben.
  • Ab Baujahr 1989 ist eine Abgasuntersuchung erforderlich.

Fahrwerk

Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei ­Café Racern. Kürzungen des Rahmenhecks vor der Federbeinaufnahme sind nach Absprache mit dem Prüfer oft machbar. Die einschlägigen Foren (z. B. Café-Racer-Forum) bieten dazu viele Tipps und Informationen. Aufwendigere Umbauten sollte man aber besser den Profis überlassen.

Wer Federbeine, Gabel oder Schwinge verändern möchte, kann auf ein großes Angebot der Zubehörindustrie zurückgreifen. Dank entsprechender Gutachten ist eine Eintragung bei korrekter Montage unpro­blematisch, bei Federbeinen erst gar nicht erforderlich. Wie bei den Felgen können im Prinzip auch Teile anderer Motorräder (auch hier wieder möglichst von stärkeren Maschinen) in Eigenregie verbaut werden. Vor der obligatorischen Eintragung steht aber eine Einzelabnahme mit Fahrprobe an.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Keine Veränderungen am Rahmen ohne Absprache mit dem Prüfer.
  • Zubehörteile mit Gutachten verwenden.
  • Teile anderer Motorräder erfordern Einzelabnahme mit Fahrprobe.

Bremsen

Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder ­Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung. Der empfehlenswerte Ersatz alter Bremsleitungen aus Gummi durch Stahlflexleitungen ist ebenfalls eintragungsfrei, sofern eine ABE vorliegt. Sie müssen aber korrekt, d. h. knick-, scheuer- und verdrehfrei montiert sein.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Gutachten und Kennzeichnung beim Tausch von Scheiben und Belägen beachten.
  • Stahlflexleitungen mit ABE sind eintragungsfrei.
  • Korrekte Montage der Bremsleitungen ist Pflicht.

Auf zum Termin vor Ort

Egal, ob Einzelabnahme oder Vorführung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, es ist immer eine spannende Frage, ob Umbauten akzeptiert werden oder nicht. Bei der Vorbereitung des Artikels nahm ich zum Besuch des TÜVs in Herne meine optisch wie technisch modifizierte Honda Sevenfifty mit und bat den Fachmann, einen Blick auf die Maschine zu werfen.

Das serienmäßige Rücklicht der Sevenfifty hatte ich gegen zwei kleine runde Bremsleuchten aus dem Zubehör getauscht. Zwar waren E-Kennzeichnung, Abstände und Funktion in Ordnung, aber die wesentlich kleineren Leuchten waren nun so hoch montiert, dass die in ihnen integrierte Nummernschild-Beleuchtung das Kennzeichen nicht mehr korrekt ausleuchtete. Das Problem ließ sich mit der Montage einer zusätzlichen Kennzeichenbeleuchtung allerdings leicht lösen.

Nichts ist unmöglich

Von all den Vorschriften sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren. Für Autofahrer gilt: Tiefer, schneller, breiter. Und vor allem individueller! Für Motorradfahrer gilt: Satterer Sound, kühneres Design, glänzendere Augen.

TÜV NORD Mobilität unterstützt Sie bei Ihren Tuning-Maßnahmen. Mit diesen Zeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite: Teilegutachten (TGA), Teiletypgenehmigung (TTG), Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), EG- oder ECE-Genehmigung Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung. Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten prüfen unsere amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieure, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau bestätigen wir Ihnen mit der so genannten „Anbaubescheinigung“.

Leistungstuning beim Motorrad

In der Regel ist das Chiptuning maßgeblich. Dadurch kann die Software angepasst werden, was unter Umständen eine Leistungssteigerung nach sich zieht. Durch die Veränderung und Anpassung der Software versprechen viele Tuner eine umfangreiche Leistungssteigerung.

Optisches Motorrad-Tuning

Ähnlich wie beim Auto ist es natürlich auch beim Motorrad-Tuning möglich, das Fahrwerk zu verändern. Ob Sie nun jedoch das Motorrad tiefer- oder höherlegen wollen: Beim Zweirad sind hier räumliche Grenzen gesetzt.

Motorrad Umbauten - Veränderungen am Bike eintragen oder nicht?

Damit der Weg zum eigenen Traumbike auch gelingt, haben wir die wichtigsten Informationen in diesem Beitrag für dich zusammengetragen. Aber alle sind sich einig, dass es beim Umbauen von Bikes drei wichtige Hauptpfeiler gibt. Soll die eigene Maschine aufgewertet werden, stehen Optik, Funktionalität und natürlich auch die Leistung im Vordergrund. Die folgenden Tuning-Maßnahmen findet man ganz oben auf der Beliebtheitsskala:

  • Ergonomie: Ein breiter Lenker und eine gut gepolsterte Sitzbank für mehr Komfort auf jeder Fahrt sorgen.
  • Gepäck: Gepäcksysteme und die dazugehörigen Befestigungssysteme für viele Tourenfahrer ein absolutes Muss beim Tuning sind.
  • Scheinwerfer Umbau: Passende Produkte für dein Motorrad findest du in unserer Kategorie Beleuchtung.
  • Reifen und Felgen: Richtig „fette Schlappen“ und dazu passende Felgen werden gerne aufgezogen, um dem Motorrad seinen ganz eigenen Look zu verleihen.
  • Auspuffanlage umbauen: In unserer Kategorie Auspuff findest du alles, um deinem Bike den perfekten Sound und dazu das Top-Design zu verpassen.
  • Heckumbau: Diese Maßnahmen sorgen für einen völlig neuen Look am Motorrad und sie sind unbedingt eintragungspflichtig.

Gutachten, Vorschriften und Prüfungszeugnisse

Möchtest du die Original-Teile des Bikes durch schicke Zubehör-Elemente ersetzen, solltest du ausschließlich auf Produkte setzen, die den geltenden Vorschriften entsprechen und die erforderlichen Gutachten besitzen. Verwendest du Motorradteile, die nicht erlaubt oder geprüft sind, kann das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das heißt, die Berechtigung, mit diesem konkreten Motorrad am Straßenverkehr teilzunehmen, erlischt. Das schließt auch wesentliche Veränderungen von sicherheitsrelevanten Baugruppen ein. Dazu zählen unter anderem: Lenkung, Reifen, Bremse, Fahrwerk, Rahmen.

Der Rahmen - das Rückgrat deines Motorrads umbauen

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, als Hobbyschrauber beim Tuning selbst Hand an den Rahmen zu legen. Befindet er sich bei der Prüfung durch den TÜV nicht mehr im originalen Auslieferungszustand, sind entsprechende Verformungen zu sehen oder befinden sich Schweißspuren oder Bohrlöcher an nicht vorgesehenen Stellen, sieht es mit die Betriebserlaubnis schlecht aus. Das gilt auch, wenn beim Polieren von den Schweißnähten Material abgetragen wurde. Um auch die Fahrstabilität zu gewährleisten, solltest du Trenn- und Schweißarbeiten erfahrenen Profis in Fachwerkstätten überlassen. Für die Zulässigkeit gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) benötigst du außerdem ein Teile Gutachten.

Hebel, Griffe und Lenker Umbau: So bekommst du beim Tuning die Kurve

Wird im Zuge des Motorrad Umbaus der Lenker verändert oder komplett gegen ein neues Modell ersetzt, solltest du die folgenden Punkte beachten, um unangenehme Überraschungen beim nächsten TÜV Besuch zu vermeiden. Grundsätzlich gilt beim Umbauen von Lenker, Griffe und Hebel: Ein Tausch ist möglich. Jedoch müssen die Teile ein Prüfzeugnis besitzen. Dabei handelt es sich mindestens um eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Bei komplexeren Umbau Maßnahmen kann auch ein Teile Gutachten erforderlich sein. Das stellt der TÜV Prüfer aus und es muss bei der Zulassungsstelle zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.

Worauf musst du beim Umbau und Tuning achten?

Nach dem Umbau muss die Lenkung von deinem Motorrad noch einwandfrei funktionieren. Der Lenker ist freigängig, nichts ist eingequetscht. Dafür wird bei Bedarf der Lenkanschlag angepasst. Nicht vergessen: Das Lenkschloss muss danach noch voll funktionsfähig sein. Achte beim Lenker Umbau auf die richtige Breite. Ist der Lenker zu schmal, kann die Grifffläche zu klein ausfallen und das Unfallrisiko steigt.

Neue Hebel und Griffe: Aber bitte nur mit ABE

Unser Sortiment bietet dir eine reichhaltige Auswahl an hochwertigen Umbau- und Ersatzteilen. Unsere Produkte sind ABE zertifiziert und ihr Einsatz ist problemlos möglich. Auch im allgemeinen Zubehörhandel sind Griffe und Hebel in großer Vielfalt erhältlich. Bei Billig-Angeboten für Hebel aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Häufig unterscheiden sie sich äußerlich kaum von den Produkten bekannter Hersteller. Allerdings verfügen sie über keine ABE. Baust du sie ein, erlischt damit die Betriebserlaubnis für dein Bike. Heizgriffe erfordern keine ABE oder Gutachten.

Modernes Design und toller Sound mit einer neuen Auspuffanlage

Eine beliebte Maßnahme beim Motorrad Tuning ist der Wechsel der Auspuffanlage oder der Endtopf-Tausch. Greifst du auf eine Auspuffanlage von einem renommierten Hersteller wie Bodis oder LeoVince zurück, kannst du sicher sein, dass sie über eine ECE-Prüfung oder eine entsprechende ABE verfügt.

Was tun, wenn keine Unterlagen vorhanden sind?

Hast du die Auspuffanlage selbst gebaut oder ist sie schon sehr alt, kann es sein, dass es für die fragliche Auspuffanlage keine Unterlagen gibt. Erfüllt sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen? Dann kannst du sie meist per Einzelabnahme eintragen lassen.

Höher, kürzer, steiler - der Heckumbau am Motorrad

Das Heck am Motorrad ist ein Teil des Rahmens. Nimmst du daran Veränderungen vor, ganz gleich, ob du etwas dran schweißt oder etwas entfernst, erlischt erst einmal die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug. Der Gang zu TÜV, um diese Umbauten abnehmen zu lassen, ist also zwingend erforderlich. Die Abnahme muss durch einen Motorrad-Sachverständigen erfolgen. Das gilt für auch den Heckumbau.

Vom Scheinwerfer Umbau bis zum Sportauspuff: TecBike ist dein Partner fürs Tuning

In unserem Sortiment findest du alles für die Individualisierung deiner Maschine. Hast du Fragen zu unseren Produkten oder benötigst bei der Auswahl Hilfe? Wir sind gerne für dich da!!

Abschließend lässt sich sagen, dass ein erfolgreicher Motorradumbau eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfordert. Eine frühzeitige Absprache mit einem Prüfingenieur kann helfen, teure Fehler zu vermeiden und das Projekt zum Erfolg zu führen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0