Moto Bike Fahrrad Definition: Alles, was Sie wissen müssen

Die Welt der Fahrräder mit Motorunterstützung ist vielfältig und manchmal verwirrend. Die Begriffe "E-Bike" und "Pedelec" werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, die verschiedenen Typen zu verstehen und die richtige Wahl für Ihre Bedürfnisse zu treffen.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren. Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.

Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen. Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen. Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.

Führerscheinbestimmungen für Motorräder und Co.

Die Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen eines motorisierten Zweirads benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Hubraum
  • Motorleistung
  • Maximal zulässige Geschwindigkeit

Hier eine Übersicht:

Fahrzeugtyp Hubraum Motorleistung Führerscheinklasse Mindestalter
Kleinkrafträder bis 50 cm³ max. 4 kW (5,5 PS) AM (oder B mit Erweiterung B196) 15 Jahre (AM), kein Mindestalter (B196)
Leichtkrafträder bis 125 cm³ max. 11 kW (15 PS) A1 16 Jahre
Krafträder (beschränkt) - max. 35 kW (48 PS) A2 18 Jahre
Krafträder (unbeschränkt) über 50 cm³ - A 20 Jahre (bei Vorbesitz A2), 24 Jahre (Direkteinstieg)
S-Pedelecs - bis 4 kW AM 15 Jahre

Mit einem alten Autoführerschein der Klasse 3 (wurde vor 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren - und zwar mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Leistung von maximal vier kW (5,5 PS). Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht, haben Sie automatisch auch den Motorradführerschein der Klasse A1.

Wichtig: Seit Januar 2020 können Sie nach einem speziellen Kurs bei einer Fahrschule die B196-Erweiterung erwerben. Damit können Sie Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ führen. Das entspricht dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein“ der Klasse A1.

Sicherheitstipps für Biker

Statistisch gesehen ist das Risiko, als Biker bei einem Motorrad-Unfall verletzt oder getötet zu werden, höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Allerdings kann sich jeder Biker auf seine Fahrten optimal vorbereiten und damit sein persönliches Risiko, in einen Unfall zu geraten, reduzieren.

ADFC: Ihr Partner für sicheres Radfahren

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Was macht der ADFC?

  • Einflussnahme auf politische Entscheidungen
  • Einsatz für eine sichere und komfortable Infrastruktur
  • Organisation von Radtouren
  • Beratung und Serviceleistungen für Mitglieder

Verkehrssicherheit: Was muss ich beachten?

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).

Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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