H-Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Vorteile

Wenn Ihr Motorrad 30 Jahre oder älter ist, haben Sie die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu beantragen. Dieses Kennzeichen signalisiert, dass es sich um ein historisches Fahrzeug handelt und kann einige Vorteile mit sich bringen.

Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Um ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Alter: Das Motorrad muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein.
  • Originalzustand: Das Motorrad muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Das bedeutet, dass es entweder Originalteile oder originalgetreue Nachbauteile verbaut haben muss.
  • Erhaltungszustand: Das Motorrad muss in einem guten Erhaltungszustand sein.
  • Kulturgut: Das Motorrad muss zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Gutachten nach § 23 StVZO

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist ein Gutachten erforderlich. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur (z. B. von TÜV oder DEKRA) muss dieses Gutachten nach § 23 StVZO erstellen und das Motorrad darin als Oldtimer einstufen. Die Hauptuntersuchung wird dabei oft gleich miterledigt.

Der Gutachter orientiert sich an der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO", die das Bundesministerium für Verkehr herausgegeben hat. Da diese Richtlinie unterschiedliche Interpretationen zulässt, haben Organisationen wie der TÜV-Süd einen Anforderungskatalog zur Orientierung für die Prüfingenieure erarbeitet.

Dabei muss das Gesamtfahrzeug eindeutig zu identifizieren sein, z. B. anhand seiner Typenbezeichnung den Herstellerangaben zuzuordnen sein und in seinem äußeren gesamten Erscheinungsbild dem damaligen Originalerscheinungsbild entsprechen. Wann dies der Fall ist, definiert das Gesetz genauso wenig, wie den Begriff »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut«, sodass es wieder einmal auf die richtige Sichtweise des Gutachters ankommt.

Was darf vom Original abweichen?

Bei folgenden Merkmalen darf das Fahrzeug vom Original abweichen, allerdings müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein:

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • Anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • Originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • Die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Kosten für das H-Kennzeichen

Die Kosten für die Erlangung eines H-Kennzeichens setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Gutachten nach § 23 StVZO: ca. 150 bis 500 Euro
  • Hauptuntersuchung: ca. 65 bis 75 Euro
  • Anmeldegebühr: ca. 40 Euro
  • Prägung der Kennzeichen: ca. 20 bis 30 Euro

Vorteile des H-Kennzeichens

Das H-Kennzeichen bietet einige Vorteile für Oldtimer-Besitzer:

  • Steuervergünstigung: Die Kfz-Steuer für Motorräder mit H-Kennzeichen beträgt pauschal 46,02 Euro pro Jahr, unabhängig vom Hubraum.
  • Versicherungsvorteile: Oldtimer werden oft günstiger versichert, da sie in der Regel weniger gefahren werden.
  • Umweltzonen: Mit dem H-Kennzeichen dürfen Sie auch Umweltzonen befahren.
  • Prestige: Das H-Kennzeichen signalisiert, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt.

Steuerliche Aspekte

Steuerlich wird für ein Bike mit normaler Zulassung je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig, dagegen beträgt sie für das als Oldtimer anerkannte Bike konkret 46,02 Euro unabhängig vom Hubraum. Eine Beispielrechnung mit 1200 ccm zeigt eine Ersparnis von lediglich rund 42,- Euro / jährlich.

Mit einem Oldtimersaisonkennzeichen ließe sich nochmals sparen, da lediglich für die Zeit der Zulassung, die zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, die Steuer anteilig zu entrichten ist. Zumal das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf.

Die Möglichkeit ein H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zu verwenden wurde bereits mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 14 vom 29.03.2017 durch die dritte Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bekannt gemacht. Mit dieser wird unter anderem in § 9 Abs. 3 S. 4 FZV klargestellt, dass auch für Oldtimer Saisonkennzeichen erteilt werden können.

Versicherung

In der Versicherung kann das wertvolle Stück auch ohne Oldtimerzulassung als Oldtimer versichert werden. Der günstigere Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden und schränkt die Nutzung unter anderem hinsichtlich der jährlichen Laufleistung ein. Bei saisonaler Nutzung dürfte sich auch hier der Versicherungsbeitrag nochmals entsprechend reduzieren.

Rotes Oldtimerkennzeichen

Von Vorteil kann dagegen das rote Oldtimerkennzeichen, das sogenannte »07er« (§ 17 FZV) sein, mit dem man haltergebunden auch mehrere historische Bikes / KFZs einzeln bewegen darf. Aber Achtung: dies nur zu strengen Bedingungen, denn fahren darf man nur zu besonderen angemeldeten Oldtimerveranstaltungen.

Dafür erfordert es, für die in der Garage ruhenden Schätze, weder einer Betriebserlaubnis noch einer Zulassung. Vorher muss jedoch jedes Fahrzeug die Anforderungen erfüllen, für die das 07er-Kennzeichen jeweils gilt, was ebenfalls durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden muss. Zudem verlangt die Zulassungsstelle bei Antragstellung ein Führungszeugnis und holt einen Auszug aus Flensburg ein.

Allerdings sollten Fahrten außerhalb der zugelassenen Wege zu Oldtimertreffen, Probefahrten, Überführung oder Fahrten zur Werkstatt tunlichst unterlassen werden. Denn diese Fahrten deckt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht ab.

Ablauf der Zulassung mit H-Kennzeichen

Wenn das Gutachten positiv ist, steht der Zulassung als Oldtimer nichts mehr im Wege. Für die Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf. Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.

Fazit

Finanziell lohnt sich das H-Kennzeichen kaum und für die Zulassung eines echten Oldtimers erhöht sich der Aufwand. Wer sein Bike jedoch als »erhaltungswürdiges Kulturgut« besonders kennzeichnen möchte, kann mit einer H-Zulassung seine Rarität und Originalität nochmals in den Vordergrund stellen.

Und wer weiß: Je nachdem, was der Klima-Aktivismus noch für Blüten treibt, könnte ein H-Kennzeichen ungeahnt hilfreich sein. Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich.

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