Der Fahrzeugschein, seit 2005 auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, besteht aus 6 Seiten und ist bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Er dient der Polizei dazu, das Fahrzeug zu identifizieren und gibt Aufschluss darüber, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist und ob es Eintragungen dazu gibt. Zusätzlich hilft der Fahrzeugschein auch, die richtigen Ersatzteile zu bestimmen.
Viele Autofahrer sprechen auch heute immer noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den neuen Formularen finden sich unter der aktuellen Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung" auch in Klammern die alten Begriffe, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben.
Doch wie kann man auch als Laie den Fahrzeugschein richtig lesen? Welche Angaben stehen wo und werden wofür benötigt? Wie kann man mithilfe des Fahrzeugscheins die richtigen Ersatzteile finden? Alle diese Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.
Die Fahrzeugschein Erklärung bezieht sich dabei auf den neuen Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil 1, da diese den alten seit 2005 abgelöst hat.
Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I?
2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Der Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN-A7-Format auf Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief wird im DIN-A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Die alten Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nur bei Verlust oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden sowohl Teil I als auch Teil II der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig als Paar neu ausgestellt.
Grundlegendes zum Fahrzeugschein
Neben dem Führerschein ist der Fahrzeugschein das wichtigste Dokument im Straßenverkehr. Wichtig ist er vor allem für Fahrer und Fahrzeughalter.
Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die amtliche Erlaubnis, dass du mit deinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Nach § 13, Abs. 6 FZV musst du den Fahrzeugschein beim Fahren immer dabeihaben.
Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigen einen Fahrzeugschein und erhalten ihn, sobald ein gültiges Kennzeichen vergeben wird. Das betrifft größere Fahrzeuge wie Lkw oder Pkw, aber auch Krafträder, Anhänger oder Traktoren.
Ein Tipp: Auch wenn du dir das Auto eines Freundes oder Familienmitglieds leihst, musst du den jeweiligen Fahrzeugschein mit dir führen.
Kannst du den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, musst du ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, wenndu dein zulassungspflichtiges Fahrzeug anmeldest oder ummeldest. (evB-Nummer als Kfz-Versicherungsnachweis nicht vergessen mitzunehmen!)du ein amtliches Kennzeichen für ein zulassungsfreies, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug erhältst (zum Beispiel Leichtkrafträder, Arbeitsmaschinen oder Stapler).du deinen Fahrzeugschein verloren hast oder dein Fahrzeugschein gestohlen wurde.
Alle im Fahrzeugschein enthaltenen Angaben werden im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. So müssen bei einem Verlust sämtliche Angaben nicht nochmal aufgenommen werden. Außerdem können Polizeibeamte die Daten bei einer Verkehrskontrolle schnell überprüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Grundsätzlich gilt: Nur gemeinsam bilden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) eine vollständige Zulassungsbescheinigung.
Den Fahrzeugschein erhältst du von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Er ist wie ein handlicher Steckbrief oder Ausweis für das Auto. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält alle wichtigen Informationen, die das Fahrzeug betreffen, zum Beispiel Angaben zu Tankvolumen oder maximaler Achslast. Außerdem steht im Fahrzeugschein, wer aktuell für die Instandhaltung (Pflege und Wartung) des Fahrzeugs verantwortlich ist. Diese Person ist der sogenannte Fahrzeughalter.
Der Fahrzeugbrief gibt an, wer der Eigentümer des Wagens ist. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind alle Fahrzeughalter, die das Fahrzeug bisher hatte und hat, vermerkt. Ausschlaggebend ist in dem Fall aber nicht der Fahrzeughalter, sondern der aktuelle Eigentümer. Deshalb erhältst du beim Kauf eines Autos den Fahrzeugbrief vom Händler.
Wo finde ich was im Fahrzeugschein?
Auf der ersten Seite vom Fahrzeugschein sind das Kennzeichen und die Angaben zum Fahrzeughalter zu finden. Auf der linken Innenseite sind die wichtigen Angaben zur KBA-Nummer (2.1 und 2.2) sowie zur Fahrzeugidentifikationsnummer (Feld E) zu finden.
Feld E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) dient zur zweifelsfreien weltweiten Identifizierung eines Fahrzeuges und besteht aus 17 Zahlen und Buchstaben. Die FIN befindet sich in Feld E. Die ersten drei Stellen sind der Weltherstellercode und benennen den Hersteller und dessen Nationalität, die Ziffern 4 bis 9 geben Informationen zum Modell, Baureihe und/oder zum Motortyp. Die zehnte Ziffer stellt das Modell-Jahr (NICHT Herstellungsjahr) da, die elfte Ziffer das Produktionsland. Mit dieser 17-stelligen Nummer lässt sich ein Fahrzeug weltweit eindeutig identifizieren. Die Nummer ist entweder im Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt.
Feld B: Erstzulassung
Die Erstzulassung (EZ) im Feld B gibt das Datum an, an welchem ein Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde, dies ist unabhängig vom Herstellungsdatum.
Feld 14: Euro-Abgasnorm
Die nationale Emissionsklasse ist in Feld 14 angegeben, sie hat Einfluss auf die Höhe der KFZ-Steuer und ob bestimmte Umweltzonen befahren werden dürfen. Die Schadstoffklassen reichen von Euro 0 bis Euro 6. Abhängig ist die Einstufung von der Menge der ausgestoßenen Schadstoffe, der Kraftstoffart und des Modelljahres des Fahrzeugs, da sich die Grenzwerte im Laufe der Jahre verändert haben. Elektrofahrzeuge haben keine Emissionsklasse, da diese keinen aktiven Ausstoß produzieren während des Fahrbetriebes.
Feld P.2: KW und PS
Die Leistung wird im Fahrzeugschein als Kilowatt (kW) angegeben im Feld P.2. Um die Pferdestärken (PS) zu errechnen muss der KW-Wert mit 1,36 multipliziert werden. Beispiel: 100kW x 1,36=136 PS.
Feld X: Nächste Hauptuntersuchtung (HU)
In Deutschland müssen sämtliche Fahrzeuge in regelmäßigen Intervallen einer Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) vorgeführt werden um die allgemeine Verkehrssicherheit nachzuweisen. Dies geschieht durch die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU). In der Regel liegt der Untersuchungsintervall bei 24 Monaten für private PKW. Ausnahmen: Nach Erstzulassung ist die erste HU/AU nach 36 Monaten fällig, bei Mietwagen und Taxis immer nach 12 Monaten. Die Fälligkeit der HU/AU ist im Fahrzeugschein unter Feld X benannt. Wurde nach Ausstellen des Fahrzeugscheins eine HU/AU durchgeführt wird dies durch einen Stempel/Sticker auf der Rückseite des Fahrzeugscheins unter dem Stichpunkt “weitere HU:“ gekennzeichnet.
Feld 2.1: HSN (Herstellerschlüsselnummer)
Die Herstellerschlüsselnummer (HSN) steht in Feld 2.1 und gibt mit einer vierstelligen Zahlenkombination den Hersteller des Kraftfahrzeuges an. Jeder Hersteller hat eine oder mehrere Zahlenkombinationen vom Kraftfahrtbundesamt zugeordnet bekommen. In Kombination mit der TSN kann ein Fahrzeugtyp zweifelsfrei identifiziert werden, was besonderes für Werkstätten, Versicherungen und ähnliche Akteure in der KFZ-Branche entscheiden ist.
Feld 2.2: TSN (Typschlüsselnummer)
Die Typschlüsselnummer (TSN) setzt sich zusammen aus drei Buchstaben und fünf Zahlen. Die Buchstaben geben das Modell an, die Zahlen Informationen zur Karosserieform, Motorisierung und der Kraftstoffart.
Feld P.3: Kraftstoffart
Im Feld P.3 ist die Kraftstoffart, beziehungsweise die Energiequelle benannt, in Feld 10 der zugehörige Code für weitere Details bei z.B. Hybridantrieb oder einer nachträglich verbauten Gasanlage. Diese Informationen sind besonders wichtig für den Fahrzeugführer damit kein falscher Kraftstoff verwendet wird.
Feld 12: Tankvolumen
In Feld 12 ist die Größe des Kraftstofftanks in Kubikmeter (m3) angegeben.
Feld G: Leergewicht
Die Leermasse in Kilogramm (kg) ist unter Punkt G zu finden. Diese stellt einen theoretischen Wert bestehend aus dem Gewicht des Fahrzeugs, einem vollem Tank, einem 75 KG schweren Fahrer sowie Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck dar.
Feld T: Höchstgeschwindigkeit
In Feld T ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in km/h vermerkt, dies ist aber lediglich ein Anhaltspunkt, beispielsweise durch Steigung der Fahrbahn oder Witterungsverhältnisse kann dieser Wert nach oben oder unten abweichen.
Feld P.1: Hubraum
Der Hubraum ist in Feld P.1 abzulesen, der Wert ist in Kubikcentimetern(cm3) angegeben. Der Hubraum hat einen großen Einfluss auf die KFZ-Steuer, da mehr Hubraum in der Regel für einen höheren Schadstoffausstoß sorgt.
Feld V.7: CO2-Ausstoß
Der CO2 (Kohlenstoffdioxid) Ausstoß in g pro KM wird in Feld V.7 angegeben. Dieser ergibt in Kombination mit dem Hubraum und der Emissionsklasse die Höhe der KFZ-Steuer. CO2 ist einer der klimaschädlichsten Schadstoffe die durch einen Verbrennungsmotor erzeugt werden.
Feld U.1: Standgeräusch
Das Standgeräusch des Fahrzeugs in Dezibel (dB) wird im Feld U.1 angegeben.
Felder O.1 und O.2: Anhängerlast
Die maximal zulässige Anhängelast ist in den Feldern O.1 und O.2 beschrieben.
Die KBA-Nummer (HSN/TSN)
Die KBA-Nummer ist die sogenannte Schlüsselnummer für ein Auto. Sie ist eine festgelegte Abfolge von Zahlen und Buchstaben, mit der sich das Fahrzeug allgemein bestimmen lässt.
Daher ist die KBA-Nummer sehr hilfreich, beim Identifizieren der richtigen Autoteile. Sie wird auch als HSN / TSN Nummer bezeichnet und steht auf der linken Innenseite vom Fahrzeugschein ganz oben mittig und rechts. HSN ist die Herstellerschlüsselnummer, während die TSN die Typschlüsselnummer ist. Zusammen kann Marke, Modell und Typ eindeutig ermittelt werden.
Bei der Eingabe der KBA-Nummer werden vom Feld 2.1 alle 4 Zeichen für das Feld der HSN-Nummer benötigt und die ersten 3 Zeichen vom Feld 2.2 für die TSN-Nummer. Die restlichen Zahlen aus Feld 2.2 sind Schlüsselnummern für die Karosserieform, der Motorisierung und der Kraftstoffart.
Übersicht der Felder im Fahrzeugschein
Hier ist eine Übersicht über alle Felder im Fahrzeugschein, sortiert nach Inhalt:
| Feld | Bezeichnung | Erläuterung/Beispiele |
|---|---|---|
| AD | Amtliches Kennzeichen | Das vorstehende amtliche Kennzeichen |
| C.1.1 | Name (ggf. auch Geburtsname), Firma | Name der Person oder der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
| C.1.2 | Vorname | Vorname(n) der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
| C.1.3 | Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz | Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist |
| B | Datum der Erstzulassung | Datum der Erstzulassung |
| 2.1 | Schlüsselnummer zu 2 | Hersteller-Schlüsselnummer, also von welcher Herstellerfirma das Auto stammt |
| 2.2 | Schlüsselnummer zu 3 | Typ-Schlüsselnummer: Typ (erste 3 Stellen) und Variante/Version (letzte 5 Stellen) des Autos |
| J | Fahrzeugklasse nach EG-Klassifikation | |
| 4 | Schlüsselnummer zu 1 | Art des Aufbaus |
| E | Fahrzeug-Ident.-Nr. | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (einzigartig) |
| 3 | (Feld rechts neben Nr. 4) | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| D.1 | Marke | |
| D.2 | Typ, Variante, Version | |
| D.3 | Handelsbezeichnung(en) der Version | |
| 22 | Hersteller-Kurzbezeichnung | |
| 5 | (oben) | Bezeichnung der Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus |
| V.9 | Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse | |
| 14 | (unten) | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle | |
| 10 | (Feld rechts neben 5.) | Code zu P.3 |
| 14.1 | Schlüsselnummer zu 1 | Code zu V.9 oder 14 |
| P.1 | Hubraum cm3 | Hubraum in Kubikzentimetern |
| 22 | Bemerkungen | Bemerkungen und Ausnahmen |
| L | Zahl der Achsen | Anzahl der Achsen |
| 9 | davon angetriebene Achsen | Anzahl der Antriebsachsen |
| P.2/P.4 | Leistung in kW bei min^(-1) | Nennleistung in Kilowatt/Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute |
| T | Höchstgeschwindigkeit km/h | Höchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern |
| 18 | Maße über alles mm L | Länge in Millimetern |
| 19 | Maße über alles mm B | Breite in Millimetern |
| 20 | Maße über alles mm H | Höhe in Millimetern |
| G | Leergewicht kg | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kilogramm (Leermasse), also Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff, etc. |
| 12 | Rauminhalt des Tanks m3 | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in Kubikmetern |
| Q | Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (nur bei Krafträdern) | |
| V.7 | CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer | |
| F.1 | Zul. Gesamtgewicht kg | Technisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm |
| F.2 | Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm | (variiert von Land zu Land) |
| (7) | Zul. Achslast in kg (v-m-h) | Technisch zulässige max. Achslast/Masse je nach Achsgruppe in Kilogramm |
| U.1 | Standgeräusch dB (A) | Standgeräusch in Dezibel |
| U.2 | Drehzahl pro Minute, auf die sich Standgeräusch bezieht | |
| U.3 | Fahrgeräusch dB (A) | Fahrgeräusch in Dezibel |
| O.1 | Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse | Technisch max. zulässige gebremste Anhängelast in Kilogramm |
| O.2 | bei Anhänger ohne Bremse | Technisch max. zulässige ungebremste Anhängelast in Kilogramm |
| S.1 | Sitzplätze einschl. Führerpl. und Nots. | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
| S.2 | Steh-/Liegeplätze | Stehplätze |
| (15) | Größenbezeichnung der Bereifung | Bereifung |
Wofür benötigen Sie den Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert daneben die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr.
Der Fahrzeugschein wird aber nicht nur bei Polizeikontrollen, in der Werkstatt und für die Berechnung von Kfz-Versicherung und -Steuer benötigt. Auch bei der Hauptuntersuchung, der Kfz-Zulassung, beim Verkauf und beim Ummelden des Fahrzeugs müssen Sie das Dokument vorzeigen.
Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?
Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 13 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Wer nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mitführt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?
Im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen, haben die Behörden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt.
Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie zum Beispiel:
- C.1.1 Name oder Firmenname
- C.1.2 Vorname
- E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Weiterhin finden sich auch national relevante Angaben im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere - in Klammern dargestellte Nummerierungen - kenntlich gemacht. Hier finden Sie immer Angaben, die sich innerhalb einer Bandbreite bewegen, z.B. von 2065 bis 2554 Kilogramm. Das bedeutet, das Leergewicht variiert je nach Ausstattungsvariante.
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